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Potsdam-Mittelmark: Zweifel an Initiative zum Blütenviertel Hoppe: Bürgerbegehren für neue Kita unzulässig

Schwielowsee - Schwielowsees Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) ist skeptisch, ob das Bürgerbegehren zum Caputher Blütenviertel zulässig ist. Wie berichtet wurden 915 Stimmen dafür gesammelt, eine Kita oder eine andere soziale Einrichtung im künftigen Blütenviertel einzurichten.

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Schwielowsee - Schwielowsees Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) ist skeptisch, ob das Bürgerbegehren zum Caputher Blütenviertel zulässig ist. Wie berichtet wurden 915 Stimmen dafür gesammelt, eine Kita oder eine andere soziale Einrichtung im künftigen Blütenviertel einzurichten. 860 Unterschriften sind notwendig, um die Gemeindevertreter zur Annahme des Begehrens zu veranlassen oder einen Bürgerentscheid zu erwirken. Am Montag wurden die Unterschriftenlisten dem Rathaus übergeben.

Hoppe sieht keinen Bedarf für eine Gemeinbedarfsfläche im Blütenviertel, die dazu erworben werden müsste. Eine solche Fläche ist im Bebauungsplan für das Quartier, über den die Gemeindevertreter am Mittwoch entscheiden sollen, nicht enthalten. Hoppe hatte die Initiatoren schon im Oktober darauf hingewiesen, dass Bürgerbegehren über die Änderung von Bauleitplänen unzulässig sind. Zudem fehle im Text des Begehrens ein Deckungsvorschlag für den erforderlichen Grundstückserwerb.

Trotz des Bürgerbegehrens soll morgen der Bebauungsplan beschlossen werden. Er muss noch durch den Landrat genehmigt werden. Über die Zulässigkeit des Begehrens soll in der ersten Sitzung 2014 abschließend entschieden werden. Die Initiatoren des Begehrens werfen Hoppe vor, vorher Tatsachen zu schaffen. hkx

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