Potsdam-Mittelmark: Zweiter Startversuch für Wasserflieger
Erneute Genehmigung von Luftfahrtbehörde – vorerst aber trotzdem kein Flugbetrieb
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Werder (Havel) - Die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat erneut den Flugbetrieb eines Wasserfliegers auf dem Schwielowsee genehmigt. Allerdings wird es vorerst wohl trotzdem keinen Starts und Landungen geben: „Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und mögliche Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden“, erklärte der Pressesprecher des zuständigen Infrastrukturministeriums, Lothar Wiegand. „Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.“ Die bereits 2008 erteilte Genehmigung wurden auch für das Jahr 2009 befristet, so Wiegand. Zielpunkt des Wasserfliegers soll das Resort Schwielowsee im Werderaner Ortsteil Petzow sein, das auch den Antrag für den Landeplatz gestellt hat.
Die Lage habe sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert, deshalb sei auch der Landeplatz erneut genehmigt worden, so Wiegand. Sinn der Befristung sei es gewesen, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen zu sammeln und dann erneut zu entscheiden. Auslegungs- und Widerspruchsfristen hatten das Genehmigungsverfahren im vorigen Jahr aber so lange hinausgezögert, bis die Flugsaison zu Ende war.
Die Bürgerinitiative „Unser Schwielowsee“, der Umweltverband BUND und Werders Nachbargemeinde Schwielowsee hatten bereits Klagen angekündigt, wenn die Widersprüche erfolglos bleiben. Als Antwort auf die Proteste gab es Einschränkungen für den Landeplatz: Ursprünglich sind zwischen April bis Oktober monatlich 100 Flüge beantragt worden, von der Luftfahrtbehörde genehmigt wurden zwischen Mai und September monatlich 60 Flüge, zudem gibt es zusätzliche tageszeitliche Beschränkungen.
Der Sprecher der Bürgerinitiative „Unser Schwielowsee“, Hans-Joachim Kursawa, kündigte dessen ungeachtet gestern erneut an, dass „wir den Rechtsweg einschlagen, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt. Ob 60 oder 100 – jeder einzelne dieser Flüge ist überflüssig und kontraproduktiv, was die Bewerbung der Gemeinde Schwielowsee zum staatlich anerkannten Erholungsort angeht.“ Einer der Kritikpunkte der Initiative: Der Landeplatz befindet sich in einem Landschaftschutzgebiet, ein Novum in Deutschland.
Währenddessen schloss Schwielowsees Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) auf ihrer Jahrespressekonferenz vor einer Woche nicht aus, den Wasserflieger erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu rücken. „Wir sollten die Antwort auf unseren Widerspruch abwarten und genau prüfen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.“ Sie sei bereit, sachlich zu diskutieren und wolle „nicht starr an Positionen“ festhalten.
Die Widersprüche von 2008 werden auf Antrag übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden, wie es aus dem Infrastrukturministerium hieß. Sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die Naturschutzbehörde des Landkreises hätten dem Vorhaben zugestimmt. „Das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft“, so Lothar Wiegand.
Henry Klix
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