Potsdam-Mittelmark: Zweitwohnsteuer zur Disposition
Nuthetal - Wegen „unvertretbaren Verwaltungsaufwandes“ wird der Finanzausschuss Nuthetal der Gemeindevertretung vorschlagen, die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Bergholz-Rehbrücke aufzuheben. Die betreffende Satzung stammt aus dem Jahr 1993.
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Nuthetal - Wegen „unvertretbaren Verwaltungsaufwandes“ wird der Finanzausschuss Nuthetal der Gemeindevertretung vorschlagen, die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Bergholz-Rehbrücke aufzuheben. Die betreffende Satzung stammt aus dem Jahr 1993. Nur 700 Euro Einnahmen resultierten daraus im vergangenen Jahr, informierte Kämmerer Stephan Ranz im Finanzausschuss am Dienstag. Dem stünde ein Verwaltungsaufwand in etwa der gleichen Höhe gegenüber. Die Kriterien, ob eine solche Steuer erhoben werden kann, sind umfangreich und kompliziert zu prüfen. Die Satzung gilt bislang nur für den Ortsteil Bergholz-Rehbrücke, da sie beschlossen wurde, als es noch das Amt Bergholz-Rehbrücke gab und die heutigen Ortsteile der Großkommune eigenständige Gemeinden waren. Bürgermeister Gerhard Ling (CDU) hält eine Erneuerung der Satzung für erforderlich, sollte die Steuer weiter erhoben werden. Mehrheitlich entschieden sich die Ausschussmitglieder für die Aufhebung der Satzung. Kau
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