Potsdam-Mittelmark: Zweitwohnungssteuer auch für Datschen möglich
Verwaltungsgericht weist Klagen aus Amt Beetzsee ab / Abgabe muss aber differenziert werden
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Potsdam / Amt Beetzsee - Mehrere Anläufe waren notwendig – nun aber ist die Zweitwohnungssteuer für die Gemeinden vom Amt Beetzsee gültig. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Klagen Dutzender Datschenbesitzer aus den Gemeinden abgewiesen. Damit kann die Verwaltung auf deutliche Mehreinnahmen hoffen: Je nach Lage des Bungalows wird nun eine Jahressteuer von 1,94 bis 3,42 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche fällig – rückwirkend bis 2006. Entsprechend erleichtert zeigte sich Amtsdirektorin Simone Hein am Freitag: „Endlich haben wir den Status erreicht, dass die Satzung wirksam ist.“ Insgesamt 766 Steuerbescheide hatte ihre Behörde verschickt – rund 150 Betroffenen wehrten sich dagegen.
Zu der Verwaltungsgemeinschaft mit rund 8700 Einwohner gehören die Stadt Havelsee sowie die Gemeinden Beetzsee, Beetzseeheide, Päwesin und Roskow. Von der Zweitwohnungssteuer, die bundesweit von den Kommunen als zusätzliche Einnahmequelle genutzt wird, sind im Amt Beetzsee insbesondere Bungalowbesitzer betroffen. Immer wieder wehrten sie sich gegen entsprechende Vorschriften – bislang mit Erfolg. Immer wieder fanden die Verwaltungsrichter in Potsdam Fehler. Diesmal jedoch hielt die Berechnungsgrundlage ihrem kritischen Auge im Eilverfahren stand. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, steht es den Datschenbesitzer allerdings frei, sich gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht zu wehren. (Az: 10 L46/11)
Viele Gemeinden in Potsdam-Mittelmark erheben eine Zweitwohnungssteuer, es gibt aber auch Ausnahmen wie Werder (Havel). Bürgermeister Werner Große (CDU) argumentiert, dass der Aufwand für die Abgabe zu hoch ist. Als Erholungsort sei man zudem interessiert an Berlinern, die ihren Zweitwohnsitz in Werder nehmen und Geld in die Kassen der Gaststätten und Geschäfte spülen.
In Gemeinden wie Teltow und Kleinmachnow gibt es zwar die Zweitwohnungssteuer, allerdings wird sie ausdrücklich nicht, wie im Amt Beetzsee, für Datschen erhoben. Gemeinhin werden um die zehn Prozent der Nettomiere kassiert. Im Amt Beetzsee ist die Steuer nach Quadratmetern und Wohnlage gestaffelt. Allerdings liegt sie für Gartenlauben prinzipiell ein Drittel niedriger als für ganzjährig zum Wohnen bestimmte Gebäude. Die Differenzierung war ausschlaggebend, dass das Gericht der Satzung zustimmte. Frühere Satzungen des Amtes hatten die Höhe, wie meist üblich, an die Nettokaltmiete geknüpft. Das galt auch für Datschen. Wenn sie von Eigentümern selbst genutzt wurden, hatten die Gemeinden zur Mietschätzung massive Wohnungen zum Vergleich herangezogen – und war damit vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. dpa/hkx/PNN
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