Magdeburg - Im Prozess gegen den ehemaligen Leichtathletiktrainer Thomas Springstein purzeln die Rollen wild durcheinander. Am nächsten Verhandlungstag, dem kommenden Freitag, wird die Staatsanwältin Angelika Lux als Zeugin vernommen. Sie soll Widersprüche bei der polizeilichen Vernehmung der Hauptbelastungszeugin Anne-Kathrin Elbe aufklären. Elbe hatte zum Teil von „Pillen“ und zum Teil von „Tabletten“ gesprochen, die sie von Springstein erhalten haben will. Um welche Substanzen es sich genau handelt, ist vor dem Amtsgericht Magdeburg noch nicht festgestellt worden.
Die Verhandlung gegen den früheren Sprinttrainer wegen möglichen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz gerät auf jeden Fall zum Langstreckenwettbewerb. Ursprünglich waren zehn Verhandlungstage angesetzt, das Urteil sollte am 31. März verkündet werden. Zuletzt war das Gericht mit Befangenheitsanträgen gegen Richterin Astrid Raue und die beiden Schöffen befasst. Alle Anträge der Verteidigung wurden als unbegründet zurückgewiesen. Am Freitag vertagte sich nun das Gericht schon zum dritten Mal hintereinander, ohne einen Zeugen bis zum Ende gehört zu haben. Der Magdeburger Kriminalhauptkommissar André Jäger konnte nur in Ansätzen von seinen Ermittlungen gegen Springstein berichten. Er war auch an der Hausdurchsuchung beteiligt, bei der im September 2004 insgesamt zwanzig Substanzen beschlagnahmt wurden. Springstein gibt an, die sichergestellten Dopingmittel, unter anderem ein Anabolikum, für sich selbst genutzt zu haben.
Kommissar Jäger hat in Elbes Aussage keine Widersprüche entdeckt. „Das widerspricht dem Aktenvermerk, den er selbst gemacht hat“, bemängelte Verteidiger Johann Schwenn. In den Vernehmungsakten sei von Widersprüchen die Rede, die jedoch nicht inhaltlich erläutert würden, sagte Schwenn. Auch Richterin Raue sieht Klärungsbedarf und ordnete die Vernehmung der Staatsanwältin an. Es geht dabei um die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin Elbe. Von ihr wird die Urteilsfindung maßgeblich abhängen. Die Vernehmung der Staatsanwältin sieht Schwenn als „Zeichen, dass sich die Dinge anders entwickeln als vorhergesagt“. Staatsanwältin Lux dagegen hält ihre Vernehmung für eine „Lappalie, die eine Verzögerung des Verfahrens nach sich zieht“.