Sport: Manipulation im Rennquintett
Das Reichsgericht hatte schon 1928 über die strafrechtlichen Folgen von Wettbetrug zu urteilen. Die Täter hatten den Rundfunk abgehört und so frühzeitig vom Ausgang eines Pferderennens erfahren.
Das Reichsgericht hatte schon 1928 über die strafrechtlichen Folgen von Wettbetrug zu urteilen. Die Täter hatten den Rundfunk abgehört und so frühzeitig vom Ausgang eines Pferderennens erfahren. Danach setzten sie bei einem Buchmacher auf das siegreiche Pferd. Der Buchmacher war ahnungslos: Ihn hatte das Ergebnis des Rennens noch nicht erreicht. Die Spieler wurden wegen Betrugs verurteilt. In einem ähnlichen Fall sprach der Bundesgerichtshof (BGH) die Angeklagten 1961 frei.
Im Fall Hoyzer orientiert sich die Staatsanwaltschaft an einem Urteil des BGH aus dem Jahr 1979 . Damals hatte der Angeklagte den Ausgang des Rennquintetts manipuliert. Er ließ bei drei Pferderennen acht Jockeys bestechen, die ihre Pferde daraufhin langsamer laufen ließen. Insgesamt gewann der Spieler so mehr als 500 000 Mark . Wegen Betrugs in drei Fällen und versuchten Betrugs in einem weiteren Fall wurde er zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. hude
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