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Anderer Meinung: Der ehemalige Halberstädter Trainer Andreas Petersen legt Berufung gegen seine Verurteilung wegen Spielmanipulation ein.

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Versuchte Spielmanipulation in der Regionalliga: Petersen legt Berufung ein

Wegen versuchter Spielmanipulation als Trainer in Halberstadt wurde Andreas Petersen verurteilt. Jetzt geht der Fall in die nächste Runde.

Der Fall Petersen mit dem Vorwurf der versuchten Spielmanipulation in der Fußball-Regionalliga geht in die nächste sportgerichtliche Runde. Der Anwalt des inzwischen von seinem Amt als Sportdirektor des VfB Germania Halberstadt entbundenen Andreas Petersen hat gegen das Sportgerichtsurteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) wie angekündigt Berufung eingelegt.

Das Sportgericht hatte Petersen vor zwei Wochen zu einem einjährigen Funktionsverbot und zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Instanz sah es als erwiesen an, dass der damalige Sportdirektor vor der Regionalligapartie zwischen dem SV Babelsberg und Germania Halberstadt im November versucht hat, zwei Babelsberger Spieler zu bestechen. Er soll ihnen für eine absichtlich schlechte Leistung insgesamt 12 000 Euro angeboten haben.

Petersen räumte zwar Telefonkontakte unmittelbar vor dem Spiel ein, wies aber den Vorwurf der versuchten Manipulation zurück. Für das Sportgericht steht hingegen fest, „dass Herr Petersen versucht hat, durch Ansprache zweier Babelsberger Spieler unbefugt Einfluss auf den Verlauf des Spiels zu nehmen“. Petersens Anwalt, der Sportrechtler Horst Kletke, sagt, das Verbandsgericht – höchste und letzte sportgerichtliche Instanz – solle nun die 15-seitige Berufungsschrift „in Ruhe lesen“.

Währenddessen gibt es in den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Petersen eine neue Entwicklung. Nach Informationen der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ soll das Amtsgericht einen Durchsuchungsantrag der inzwischen für die Ermittlungen zuständigen Staatsanwaltschaft-Zweigstelle Halberstadt abgelehnt haben. Es gebe keine strafrechtlichen Anhaltspunkte, die einen Durchsuchungsbeschluss gerechtfertigt hätten.

Für das Amtsgericht Halberstadt liegt im Fall Petersen offenbar kein strafrechtlicher Tatbestand vor. „Das ist eine klare Aussage“, findet sein Rechtsanwalt Kletke. „Dieses Gericht wertet den Sachverhalt offenbar so, dass strafrechtliche Vorwürfe nicht haltbar sind.“ Möglich ist jedoch, dass nun ein anderes Gericht einen eventuellen Tatbestand zu bewerten hat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Staatsanwaltschaft ihren Durchsuchungsantrag nun landgerichtlich prüfen lassen will.

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