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Sport: Willkür unerwünscht

Fußballer Fährmann will das Vertragsrecht revolutionieren

In der Kasse des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund klafft ein Loch. Das ist nicht klein, und deshalb sagt Manager Michael Meier: „Wenn das Angebot stimmt, können Spieler gehen.“ Eine willkommene Möglichkeit, den Geldbeutel wieder zu füllen. Eine zweite klingt auch plausibel: Man behalte einfach seine Stars, knöpfe ihnen aber von Zeit zu Zeit ein paar tausend Euro ab. „Manchmal drängt sich mir der Verdacht auf, dass gerade kleinere Vereine sich dieser Methode bedienen, um Geldsorgen loszuwerden“, scherzt ausgerechnet Thomas Hüser, Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV). Er hat den Fehler in den Musterverträgen für deutsche Profi-Fußballer erkannt: „Oft werden nicht nachvollziehbare Geldstrafen verhängt“, erklärt er und meint: Die arbeitgebenden Vereine sitzen am längeren Hebel, weil die Verträge nur wenig Klarheit über Rechte und Pflichten der Spieler enthalten.

Gemeinsam mit Christian Fährmann zieht die VdV am Mittwoch gegen dessen ehemaligen Arbeitgeber, den Zweitligisten 1. FC Union, vor das Arbeitsgericht in Berlin. Streitpunkt ist eine Geldstrafe, die Fährmann vor zwei Jahren an Union zahlen musste, weil er den Verein nicht ausreichend über eine Verletzung informiert haben soll. Das waren 3000 Euro, die Hälfte seines Gehaltes. „Das geht eindeutig zu weit“, findet Thomas Hüser.

Deshalb arbeitet die VdV schon länger daran, eine einheitliche Regelung zu finden. Dabei geht es nicht um die gänzliche Abschaffung der Geldstrafe. Vielmehr soll eine – ligaabwärts gestaffelte – Musterlösung zur Anwendung kommen. Noch vermisst die VdV diese Formulierungen, deshalb liegt die Entscheidungsmacht weiter bei den Managern der Ligen. Also auch in deren Willkür. Das stört die Stars bei Borussia Dortmund oder Bayern München wohl weniger, glaubt Hüser: „Da ist der pädagogische Effekt nicht mehr gegeben.“ Bei Fährmann jedoch wird der Schock tief gesessen haben, als er nur die Hälfte seines Monatsgehalts in der Tasche hatte. Doch nicht nur über die Höhe solcher Sanktionen will er mit dem 1. FC Union streiten, auch über ihre Berechtigung an sich. Nach den Vorstellungen der VdV sollen nur noch Hauptpflichtverstöße geahndet werden. Sämtliche Verpflichtungen also, die dem Arbeitgeber schaden könnten, wenn sie der Spieler nicht erfüllt. Dann will sich die VdV dem Mustercharakter des Urteils bedienen und es auf die gesamte deutsche Profi-Ebene übertragen. Dass Fährmanns rechtlicher Vertreter Frank Rybak mit einer gewonnenen Verhandlung den Grundstein legt, daran besteht für Hüser kein Zweifel: „Ich bin zuversichtlich, weil die Rechtsprechung tendenziell pro Arbeitnehmer geht. Deutlich sei auch: „Die Vereine können ihr Vorgehen so nicht durchhalten.“ Borussia Dortmund muss also weiterhin Spieler verkaufen.

Christopher Buhl

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