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Immobilien Scout in der Andreasstrasse in Berlin.

© imago/Schöning/imago stock&people

Streit um Schufa-Auskunftspflicht: Verbraucherzentrale klagt gegen Immoscout24

Eine Schufa-Auskunftspflicht bestehe erst kurz vor Abschluss des Mietvertrages, meint die Verbraucherzentrale. Wegen missverständlicher Darstellung klagt sie nun gegen Immoscout24.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach „Spiegel“-Informationen vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen Immoscout24 eingereicht. Auf der Webseite des Wohnungsanzeigenportals können Kunden eine Bonitätsauskunft als Teil eines Abos beziehen. Die Schufa-Auskunft sei ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungsmappe von Wohnungssuchenden, heißt es dort.

Durch die Werbung werde nach Ansicht des vzbv der Eindruck erweckt, Verbraucher müssten schon zum Zeitpunkt der Besichtigung einen Bonitätsnachweis erbringen. Dabei sei es illegal, solch eine Auskunft bereits zur Wohnungsbesichtigung zu verlangen. Das sei erst erlaubt, wenn der Mietvertrag praktisch schon auf dem Tisch liege.

„Wir halten diese Werbung für irreführend“, sagte Rosemarie Rodden vom vzbv dem Magazin. Die Plattform werbe für eine Leistung, die der Vermieter eigentlich zu dem Zeitpunkt gar nicht verlangen dürfe.

Dass das Schufa-Papier eigentlich nicht gleich nötig sei, stehe zwar auch auf der Seite von Immoscout24 - aber deutlich weniger prominent. Doch bislang wollte sich das Unternehmen nicht darauf verpflichten, die Werbeaussage nicht mehr zu verwenden, berichtete der „Spiegel“ unter Berufung auf den vzbv. (AFP)

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