zum Hauptinhalt
Straßensperre nach dem Polizisten-Mord in Kusel (Archivbild).

© dpa/Sebastian Gollnow

Update

Tat mit „Hinrichtungscharakter“: Polizistenmörder von Kusel muss lebenslang in Haft

Mit Kopfschüssen tötete der Angeklagte zwei Polizisten auf Streife in der Pfalz. Nun wurde er dafür verurteilt, das Gericht sieht eine besondere Schwere der Schuld.

Stand:

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Da das Gericht mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte, ist eine Haftentlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis ausgeschlossen. Die Verbüßungsdauer liegt in solchen Fällen Experten zufolge im Schnitt bei mehr als 20 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Deutschen zweifachen Mord vorgeworfen. Die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt, hatte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen in seinem Plädoyer gesagt. Für ihn haben sich die Vorwürfe in dem rund fünfmonatigen Prozess bestätigt.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Der 39-Jährige habe die Polizisten getötet, um Jagdwilderei zu verdecken. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt: Der Mann habe gefürchtet, das erlegte Wild nicht mehr verkaufen zu können. Im Kastenwagen am Tatort sollen 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Der 39-jährige Hauptangeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Im Juni 2022 begann der Prozess wegen der Polizistenmorde.

© Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool

Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden. 

Während für die Staatsanwaltschaft aufgrund der „besonderen Verwerflichkeit“ der Tat zudem eine besondere Schwere der Schuld feststeht, sprach die Verteidigung nicht von Mord. Aus ihrer Sicht war die Tat „maximal Körperverletzung mit Todesfolge“ - und auch nur in einem Fall.

Der Hauptangeklagte hatte in dem Prozess ausgesagt, den 29 Jahre alten Polizeikommissar in einer Art Notwehrlage getötet zu haben. Sein damaliger Komplize habe aber die 24 Jahre alte Polizeianwärterin erschossen.

Die Gedenkstätte für die beiden am 31. Januar 2022 getöteten Polizisten Yasmin B. und Alexander K. im Landkreis Kusel

© Foto: imago images/Mattias Christ

Der Nebenangeklagte hat das stets zurückgewiesen - er ist nicht wegen Mordes angeklagt. Die Anklage glaubt ihm, dass er nicht geschossen haben will. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich der 33-Jährige aber der Mittäterschaft bei der Jagdwilderei schuldig gemacht. Von Strafe sei jedoch abzusehen, weil der Mann wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, hieß es. Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })