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Panorama: Mehr als sechs Jahre Haft für Sandra Franz

Zu sechs Jahren und drei Monaten Jugendhaft hat das Landgericht Halle die Frau und Komplizin des mutmaßlichen Metro-Mörders Norman Franz verurteilt. Die Richter befanden die 23-Jährige am Mittwoch der Beteiligung an zwei Überfällen für schuldig.

Zu sechs Jahren und drei Monaten Jugendhaft hat das Landgericht Halle die Frau und Komplizin des mutmaßlichen Metro-Mörders Norman Franz verurteilt. Die Richter befanden die 23-Jährige am Mittwoch der Beteiligung an zwei Überfällen für schuldig. Sie berücksichtigten aber ein von der Verteidigung vorgelegtes Gutachten, das der Angeklagten eingeschränkte Schuldfähigkeit bescheinigte.

Die Anwälte hatten in einem Fall Freispruch und für den anderen Überfall eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren beantragt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe von acht Jahren Gefängnis. Das Gericht erkannte in seinem Urteil auf schwere Schuld in beiden Fällen, schloss aber nicht aus, dass die Steuerungsfähigkeit der Angeklagten zur Tatzeit erheblich gemindert war.

Sandra Franz musste sich in Halle wegen schweren Raubes mit Todesfolge verantworten. Sie hatte gestanden, im März und Juli 1997 an zwei Überfällen auf Geldtransporte in Weimar und Halle beteiligt gewesen zu sein. Dabei soll ihr Ehemann Norman Franz drei Wachmänner erschossen haben. Das Ehepaar erbeutete bei dem Überfall auf den Metro-Markt der Saalestadt 420.000 Mark und setzte sich anschließend nach Portugal ab, wo es im Sommer 1998 von Zielfahndern gefasst wurde.

Kurz vor seiner Auslieferung nach Deutschland gelang Norman Franz die Flucht aus der Haft. Bereits 1997 war der zuvor bereits wegen Doppelmordes verurteilte Mann mit Hilfe seiner Frau aus der Justizvollzugsanstalt Hagen ausgebrochen. Der Prozess in Halle fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, da die Polizei befürchtete, dass Norman Franz versuchen könnte, seine Frau zu befreien oder ihr etwas anzutun.

Die Verteidigung hatte für den Überfall in Weimar Freispruch gefordert, da der Mann den Tatentschluss ohne seine Frau gefasst habe und Vorbereitungshandlungen allein nicht strafbar seien. Außerdem stützten sich die Rechtsanwälte auf ein Sachverständigengutachten, das Sandra Franz eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Sie neige dazu, Problemen aus dem Weg zu gehen und habe ein nur geringes Selbstwertgefühl. Während der beiden Überfälle auf Geldtransporter in Weimar und Halle habe sie zwar um die Strafbarkeit ihres Tuns gewusst, sich aber harmlose Konsequenzen zurecht fantasiert. Mit weiteren erheblichen Straftaten sei bei ihr jedoch nicht zur rechnen, urteilten die Gutachter weiter.

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