Wirtschaft: Aktionären fehlen die Beweise
Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries meint: Die Rechte der deutschen Anleger müssen verbessert werden. Deshalb will die Ministerin Aktionären weitere Klagerechte geben.
Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries meint: Die Rechte der deutschen Anleger müssen verbessert werden. Deshalb will die Ministerin Aktionären weitere Klagerechte geben. Künftig sollen Anleger nicht nur gegen das Unternehmen selbst, sondern auch gegen die Vorstände und Aufsichtsräte persönlich klagen können.
Häufigste Anspruchsgrundlage im Streit um falsche Versprechungen und enttäuschte Kurshoffnungen ist die so genannte Prospekthaftung. Diese schützt Anleger vor falschen oder unvollständigen Angaben im Börsenprospekt. In diesem Fall kann der Aktionär verlangen, dass das betroffene Unternehmen oder die Emissionsbanken die Aktien zum Erwerbskurs zurücknehmen. Allerdings stecken Kleinanleger fast immer in Beweisnöten. Deshalb erstatten AnlegerAnwälte häufig Strafanzeigen. Dann ermittelt der Staatsanwalt, und die Anwälte können die Unterlagen später als Beweise in ihre Zivilprozesse einbringen. hej
-