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Steigende Energiepreise belasten Haushalte mit einem geringen Einkommen besonders hart.

© dpa

Streit um Heizkosten: Ampel einig über CO2-Preis-Aufteilung

Die Ampel-Koalition hat sich auf ein Stufenmodell zur Aufteilung des CO2-Preises fürs Heizen zwischen Mietern und Vermietern geeinigt.

Stand:

Bei der geplanten Aufteilung der CO2-Kosten fürs Heizen zwischen Mietern und Vermietern hat sich die Ampel-Regierung nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP auf Eckpunkte geeinigt. Geplant ist demnach ein Stufenmodell mit sieben Stufen – die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter ist abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Je weniger Energie es verbraucht, desto höher ist der Anteil der Mieter. Die Zeitungen der Funke Mediengruppe hatten zuerst über den Plan berichtet.

Nach AFP-Informationen wird die CO2-Bilanz in dem Stufenmodell mit Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr angegeben. Beträgt dieser Ausstoß weniger als fünf Kilogramm (niedrigste Stufe), müssen die Mieterinnen und Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. Beträgt der Ausstoß mehr als 45 Kilogramm, etwa bei schlecht gedämmten und schlecht sanierten Gebäuden, müssen sie nur zehn Prozent der CO2-Kosten tragen.

Keine Einigung für Büros und Einkaufszentren

Das Stufenmodell gilt für Wohngebäude. Für Nicht-Wohngebäude wie Büros oder Einkaufszentren gibt es noch keine Einigung, wie AFP erfuhr. Hier ist offenbar die Datenlage nicht so vollständig wie bei Wohngebäuden.

Zurzeit werden Gebäude mit dem Energieausweis in neun Effizienzklassen von A+ (Energieverbrauch von weniger als 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr) bis H (mehr als 250) eingeteilt. Im Schnitt beträgt der Endenergieverbrauch für Raumwärme pro Quadratmeter in Deutschland rund 130 Kilowattstunden.

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Daraus folgt je nach Energieträger ein CO2-Ausstoß von 26 bis 33 Kilo pro Quadratmeter und Jahr. Über den Daumen gerechnet dürfte die neue Regelung also eher eine finanzielle Belastung für die Vermieter darstellen und sie anreizen, in die Sanierung ihrer Gebäude zu investieren – ganz im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, auf dem der CO2-Preis beruht.

Faire Teilung laut Koalitionsvertrag

In der vergangenen Legislaturperiode war eine Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern am Veto der Unionsfraktion gescheitert. Das jetzt geplante Stufenmodell hatten auch die Deutsche Energie-Agentur (Dena) und das Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft vorgeschlagen.

Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP beschlossen, dass eine „faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits“ erreicht werden solle. Dafür war zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen geplant. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, würden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis hälftig geteilt werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Der AFP zufolge soll der Referentenentwurf zum Stufenmodell am 16. März ins Kabinett.

Mittel für klimafreundliches Bauen und Sanieren erhöhen

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag plant derweil eine Anhörung zum Förderstopp der KfW-Programme für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen. Ein entsprechender Antrag steht heute im Ausschuss für Klimaschutz und Energie auf der Tagesordnung. Ziel ist, einen Bundestagsbeschluss zu erwirken, der den Förderstopp vom 24. Januar zurücknimmt. Mit dem Aus der Förderung in der jetzigen Form sei das Ziel in weite Ferne gerückt, 400.000 Wohnungen im Jahr zu bauen, sagte der Präsident des Zentralen Immobilien-Ausschusses, Andreas Mattner. 

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Wohnungsunternehmen fordern inzwischen Schadenersatz. Durch das Hin und Her sei bei den Mitgliedern des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen der Bau von mehr 2000 bezahlbaren Wohnungen bedroht, sagte ein Sprecher am Montag. Die Unternehmen hätten rund 52 Millionen Euro an Förderzuschüssen verloren, die für weit fortgeschrittene Projekte eingeplant gewesen seien. Der Verband habe den Firmen Schadensersatzklagen nahegelegt. Ähnlich äußerten sich der bayerische Wohnungswirtschaftsverband VdW und der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) nannte am Wochenende die Zahl von fast 150.000 Wohnungen, die allein bei den sozial orientierten Wohnungsunternehmen nicht wie geplant gebaut werden können. Der Immobilienexperte Harald Simons geht von etwa 50.000 betroffenen Wohnungen aus.
Der Deutsche Mieterbund zeigte sich alarmiert. Viele Bauprojekte seien von Planungssicherheit und Fördermittelausstattung abhängig, hieß es am Montag. „Deswegen muss die Bundesregierung jetzt schnell ihre Hausaufgaben machen und sowohl die Mittel für klimafreundliches Bauen und Sanieren durch die KfW als auch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus deutlich erhöhen und langfristig ausgestalten.“ (AFP/dpa/sue)

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