Wirtschaft: an Klaus schneider Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
Sichere Dividende von Schering
Ich bin Schering-Aktionär und würde dies auch gerne bleiben. Muss ich meine Aktien an Bayer verkaufen? Und was bedeutet es für mich als Anteilseigner, dass Schering aus dem Dax fällt?
Viele Schering-Aktionäre haben den mit dem Übernahmekampf verbundenen Anstieg ihrer Aktien zum Ausstieg genutzt, so dass Bayer nunmehr über rund 92 Prozent der Aktien an Schering verfügt. Dass mit Schering eine Perle ihre Unabhängigkeit verloren hat, kann man spätestens beim Studium des Bewertungsgutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG feststellen. Denn dort ist nachzulesen, dass der Gewinn bis 2008 auf 1,31 Milliarden Euro ansteigen wird.
Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung Mitte September soll über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages abgestimmt werden. Schering verliert dann seine Stellung als unabhängiges Unternehmen und kann letztendlich so wie eine Konzernabteilung geführt werden. Seinen gesamten Gewinn muss es an Bayer abführen.
Damit nun die verbliebenen Aktionäre nicht enteignet werden, sieht das Aktienrecht die Zahlung einer garantierten Dividende sowie eines festen Übernahmepreises für die verbliebenen Aktionäre vor. Die Gutachter kamen auf eine Garantiedividende von 4,60 Euro und eine Barabfindung von 89 Euro je Aktie.
Wer also nach Abschluss des Beherrschungsvertrags noch Schering-Aktionär ist, kann eine sichere Dividende – unabhängig von der Geschäftsentwicklung – von jährlich 4,60 Euro einplanen oder aber seine Aktie Bayer für 89 Euro andienen. Darüber hinaus bleibt die Schering-Aktie börsennotiert. Derzeit notiert die Aktie deutlich über 89 Euro – dies ist ein Anzeichen dafür dass der Kapitalmarkt erwartet, dass bei einer sich üblicherweise an die Beschlussfassung anschließenden gerichtlichen Überprüfung der Garantiedividende und -abfindung höhere Werte festgesetzt werden.
Gegenwärtig muss auch niemand gegen seinen Willen seine Aktien an Bayer verkaufen. Sobald allerdings Bayer mindestens 95 Prozent der Schering-Anteile hält, kann die zwangsweise Übertragung aller Aktien beschlossen werden. Die dafür fällige Abfindung ist wieder durch ein Bewertungsgutachten zu ermitteln.
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an Klaus schneider