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Wirtschaft: An Peter Lieschen Geldexperte der Verbraucherzentrale

Was tun, wenn der Fonds schließt

Viele Investmentgesellschaften schließen Fonds, können sich Anleger dagegen wehren?

Generell können Fondsgesellschaften einzelne Fonds schließen, allerdings müssen sie die Anleger rechtzeitig darüber in Kenntnis setzten. Für Fonds, die vor dem 1. Januar 2004 aufgelegt wurden gilt eine Frist von drei Monaten, für neue Fonds beträgt diese Frist jetzt 13 Monate. Die Gesellschaften müssen die Schließung im elektronischen Bundesanzeiger sowie in den Halbjahres- und Jahresberichten veröffentlichen. Anleger werden entweder von ihrer Bank oder von der Fondsgesellschaft informiert. In der Regel wird zugleich ein kostenloser Wechsel in einen Alternativmodus angeboten.

Bei der Fondsschließung ist zwar vor übereilten Schritten zu warnen, aber es sollte nicht abgewartet werden, bis der Fonds endgültig geschlossen wird. Zum Schluss fallen nämlich die Kosten immer mehr ins Gewicht.

Erst einmal sollte geprüft werden, ob der jetzt angebotene Fonds eine positive Wertentwicklung genommen hat oder in seiner Anlagestrategie dem bisherigen Fonds entspricht. Des Weiteren ist zu prüfen, ob nicht auch der Wechsel in andere Fonds der Gesellschaft zu Sonderkonditionen sinnvoll und möglich ist. Auch hier sind natürlich die bisherige Wertentwicklung und die Ausrichtung der Fonds wesentliches Auswahlkriterium. Selbstverständlich sollten auch die Kosten (Ausgabeaufschläge, Depot- und Verwaltungskosten) hinterfragt werden.

Weiterhin stellt sich im Zusammenhang mit einer Fondsschließung die Frage einer generellen Überprüfung der bisherigen Anlagestrategie. Die Schließung eines Fonds oder die Fusion von Fonds gibt auch die Gelegenheit, das vorhandene Vermögen neu zu strukturieren.

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An Peter Lieschen

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