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Wirtschaft: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Rentenlücken schließen

Ich werde Ende des Jahres 65 und möchte dann Rente beantragen. In den 70er Jahren habe ich mich länger im Ausland aufgehalten, ohne in die Rentenkasse einzuzahlen. Ist es sinnvoll, diese Lücken zu schließen?

Eine Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für die Vergangenheit ist nur bestimmten Personengruppen möglich. Daher wird der Rentenversicherungsträger im ersten Schritt prüfen, ob die Nachzahlung überhaupt zulässig ist. Von praktischer Bedeutung ist dabei heute im Wesentlichen die Nachzahlung für Ausbildungszeiten. Hierbei können für Schul-, Fachschul- oder Hochschulzeiten, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, Rentenbeiträge nachgezahlt werden. Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen, der möglichen Nachzahlungszeiträume und der zulässigen Beitragshöhe gibt es weitergehende Informationen bei den Rentenversicherern.

Wenn die Nachzahlung zulässig ist, was in dem von Ihnen geschilderten Fall eher verneint werden müsste, stellt sich die Frage, ob es auch sinnvoll ist, die Lücke für die Vergangenheit zu schließen. Hier gilt am ehesten der Grundsatz: Führt erst die Nachzahlung von Beiträgen zur Erfüllung einer bestimmten Wartezeit (Mindestversicherungszeit) – und somit zum Entstehen eines Rentenanspruchs –, „lohnt“ sich die Nachzahlung. Anderenfalls könnte gar keine Rente gezahlt werden, eventuell vorhandene sonstige Rentenbeiträge und andere Zeiten wären „verschenkt“.

Hinsichtlich der Erhöhung eines bestehenden Rentenanspruchs durch eine Nachzahlung ist eine allgemeingültige Aussage nicht ohne Weiteres möglich. Da es Fallkonstellationen geben kann, in denen Aufwand (Nachzahlungsbetrag) und Ertrag (Rentensteigerung) in einem Missverhältnis stehen, sollten sich Versicherte vor einer Zahlung immer individuell bei der Rentenversicherung beraten lassen. Würden sich nämlich andere Sozialleistungen, z. B. eine Hinterbliebenenrente, oder eine betriebliche Altersversorgung bei einer durch Nachzahlung erhöhten Rente ihrerseits verringern, wäre ein Lückenschließen für die Vergangenheit nicht sinnvoll und ratsam. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

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