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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Rentenbeiträge auszahlen lassen?

Durch die Finanzkrise haben wir unser Vertrauen in sämtliche Institutionen verloren. Meine Frau und ich möchten uns daher nach fast vierzig Jahren Beitragszahlung die Rentenbeiträge auszahlen lassen. Wie müssen wir vorgehen?

Für eine Erstattung Ihrer an die Deutsche Rentenversicherung gezahlten Beiträge müssen Sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Nach Ihren Schilderungen dürften diese jedoch nicht gegeben sein. Es fehlt an einer wirksamen Rechtsgrundlage, ohne die Ihr Rentenversicherungsträger nicht tätig werden darf. Turbulenzen an den Finanzmärkten reichen als Grund für eine Beitragserstattung nicht aus.

Eine Beitragserstattung ist auf Antrag unter anderem dann zulässig, wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig sind und auch nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben sowie seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht zwei Jahre verstrichen sind. Ebenso, wenn Sie die Regelaltersgrenze von aktuell noch 65 Jahren erreicht haben, aber nicht die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine Beitragserstattung auch von Witwen, Witwern und Waisen, wenn eine Rente wegen Todes nicht gezahlt werden kann, weil die Wartezeit nicht erfüllt ist. Die nötigen Voraussetzungen für eine Rückzahlung liegen bei Ihnen offenkundig nicht vor. Sie haben hinreichend Beiträge gezahlt, so dass Sie – sofern Sie sämtliche weitere Anspruchsvoraussetzungen erfüllen – einen Rentenanspruch haben und eine Rentenleistung aus Ihren Beiträgen gezahlt bekommen.

Abschließend für Sie noch einige Informationen zur Finanzierung und Geldanlage der Rentenversicherung: Die Finanzierung der gesetzlichen Renten erfolgt im Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die eingehenden Rentenbeiträge nicht angespart, sondern gleich wieder an die Rentenempfänger ausgezahlt werden. Die Beitragszahler selbst erwerben mit ihren Einzahlungen einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf eine spätere Rentenleistung. Anders ist es bei privaten Versicherungen. Hier wird in der Regel ein Kapitalstock angespart. Durch das Umlageverfahren ist die gesetzliche Rentenversicherung sicher vor Finanzkrisen, denn Umfang und Höhe der Leistungen unterliegen nicht den Geld- und Kapitalmärkten. Um Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben abfangen zu können, wird von den Rentenversicherungsträgern eine Nachhaltigkeitsrücklage (früher Schwankungsreserve) vorgehalten. Gesetzlich geregelt ist, dass diese in ausgewählten Anlageformen anzulegen ist. Anlagekriterien sind Sicherheit, Liquidität und Rentabilität, wobei der Sicherheit höchste Priorität zukommt. Anlagen sind daher nur bei Geldinstituten zulässig, die einem der Einlagensicherungssysteme angehören. Dabei sind die Einlagenhöchstgrenzen der einzelnen Institute zu beachten. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

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