zum Hauptinhalt

Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

VBL-Rentner können aufatmen

Ich gehe demnächst in Rente und bekomme auch eine VBL-Rente. Wann muss ich die versteuern, und wie hoch sind die Steuern?

Der Fiskus will von Ihrer Zusatzrente aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) kaum etwas haben. Denn diese Rente unterliegt der so genannten Ertragsanteilbesteuerung. Je höher das Renteneintrittsalter ist, umso niedriger ist der für die Steuer wichtige Ertragsanteil.

Nur für jüngere Arbeitnehmer, die im Osten Deutschlands im öffentlichen Dienst tätig sind, ändert sich etwas. Sie müssen später einen Teil ihrer VBL-Rente voll versteuern, weil dort seit 2004 zumindest der Arbeitgeberanteil daran steuerfrei angespart wird. Die daraus resultierende spätere Rente muss dann voll versteuert werden.

Für die VBL-Renten der Vergangenheit wie für die Zusatzrenten von öffentlich Bediensteten in den alten Bundesländern gilt aber weiterhin die Ertragsanteilbesteuerung. Für Sie heißt das, wenn Sie in diesem Jahr mit 65 Jahren altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, interessiert sich das Finanzamt bei Ihrer VBL-Rente dauerhaft nur für den dann auf 18 Prozent festgelegten Ertragsanteil. Beläuft sich Ihre Zusatzrente beispielsweise auf 500 Euro im Monat, werden nur auf 90 Euro davon Steuern fällig.

Von Ihrer gesetzlichen Altersrente müssen Sie dauerhaft 50 Prozent versteuern, wenn Sie in diesem Jahr Rentner werden. Bekommen Sie beispielsweise 1500 Euro gesetzliche Rente im Monat und verfügen Sie ansonsten über keine oder kaum weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen, Miete oder Pacht, zahlen Sie wahrscheinlich wenig Steuern, auch für Ihre VBL-Rente. Denn mit Ihren Einkünften kommen Sie nach Abzug aller Ihnen zustehenden Steuervergünstigungen kaum über das steuerfreie Existenzminimum.

Wie viel Steuer Sie im Endeffekt zahlen müssen, zeigt sich aber erst nach Abgabe Ihrer Steuererklärung für 2005 im kommenden Jahr. Wollen Sie nicht von Nachzahlungen überrascht werden, legen Sie ein bisschen Geld zurück. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail:

Redaktion.Recht@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Recht, 10876 Berlin

an Susanne Meunier

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false