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Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Frührentner haben nichts von Riester

Ich bin 51 Jahre und habe ein 10-jähriges Kind. Im vergangenen September wurde ich als Beamtin in den Ruhestand versetzt und beziehe seitdem eine Pension. Der Beitrag für meinen Riester-Vertrag wurde im Januar dieses Jahres in Höhe von drei Prozent meines Einkommens des Jahres 2005 angepasst. Ist der Vertrag für mich überhaupt noch sinnvoll?

Mit Eintritt in den Ruhestand haben Sie Ihren Anspruch auf die Riester-Förderung verloren. Sie können Ihren Beitrag zwar noch für 2005, aber nicht für 2006 von der Steuer absetzen und bekommen ab 2006 auch keine staatlichen Zulagen mehr. Eine Weiterführung des Vertrags lohnt sich ohne Förderung nicht.

Sieht Ihr Riester-Vertrag Leistungen bei Erwerbsminderung vor, können diese bereits jetzt fließen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Anbieter über Ihren Eintritt in den Ruhestand informieren.

Die Riester-Förderung bekommt nur, wer ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat oder Beamter ist, oder wer Arbeitslosengeld empfängt oder empfangen würde, wenn sein Vermögen oder die Einkünfte seines Partners niedriger wären. Förderberechtigt sind außerdem Frauen oder Männer in der dreijährigen Elternzeit. Wer nicht zu den Genannten zählt, ist vielleicht „indirekt förderberechtigt“. Dazu zählen alle, die einen Ehepartner haben, der förderberechtigt ist und auch einen Riester-Vertrag für sich abschließt. Steuerlich abziehen können beide Partner zusammen nur einmal den Höchstbeitrag von in diesem Jahr 1575 Euro.

Auch Arbeitnehmer mit einem 400-Euro-Job können förderberechtigt sein. Sie müssen dazu gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Dann zahlen sie zwar selbst dort bis zu 30 Euro im Monat ein, um ihre Rentenbeiträge auf den aktuellen Beitragssatz von 19,5 Prozent zu heben. Damit erhöhen sie aber nicht nur ihren Rentenanspruch, sondern können auch die Riester-Förderung bekommen. Der Arbeitgeber zahlt für sie weiter monatlich 12 Prozent Rentenbeiträge an die Bundesknappschaft, bei 400 Euro also 48 Euro. Ab Juli 2006 soll diese Abgabe auf 15 Prozent steigen. Wer auf seine Versicherungsfreiheit verzichtet, müsste dann nur noch 4,5 Prozent, bei 400 Euro also 18 Euro selbst zahlen. Für Minijobs in Privathaushalten soll die Änderung nicht gelten. Foto: promo

an Susanne Meunier

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