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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Kassenbeiträge auf Betriebsrenten?

Ich habe drei schon lange laufende Direktversicherungen bei derselben Versicherungsgesellschaft. Bei allen drei Verträgen ist demnächst die Auszahlung fällig. Jetzt habe ich eine Frage: Muss ich auf den Gesamtbetrag, der mir ausgezahlt wird, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen? Ich habe bei zwei Verträgen meine Versicherungsbeiträge eine Zeit lang privat gezahlt und fände das daher sehr ungerecht.

Ich habe leider eine schlechte Nachricht für Sie. Sie müssen Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Denn dann zahlen Sie ja einen Krankenversicherungsbeitrag, der dem Beitragsatz Ihrer Kasse in Prozent Ihres Einkommens entspricht.

Privat Krankenversicherte bringen im Gegensatz dazu einen individuellen Risikobeitrag auf, der sich nicht ändert, wenn sie zusätzliche Einkünfte erzielen, allerdings auch nicht, wenn sie plötzlich weniger zur Verfügung haben.

Bei gesetzlich Krankenversicherten zählen seit dem Jahr 2004 auch Einmalzahlungen aus einer Betriebsrente zum beitragspflichtigen Einkommen, und zwar selbst dann, wenn Teile der Beiträge, auch große, rein privat aufgebracht wurden. Entscheidend ist, dass der Vertrag einmal durch ein Arbeitsverhältnis begründet war.

Sie müssen ab der Auszahlung Ihrer Direktversicherungen über 120 Monate lang mit Kassenbeiträgen auf die überwiesene Summe rechnen. Zur Berechnung des einzelnen Beitrags zerlegt Ihre Kasse den Gesamtbetrag fiktiv in 120 Einzelsummen. Auf jede Einzelsumme bringen Sie dann über 120 Monate lang einen Monatsbeitrag auf.

Insgesamt zahlen gesetzlich Krankenversicherte aber auf maximal 3562,50 Euro monatlich Beitrag. Das entspricht der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2007. Wer mehr verdient, zahlt auch nur bis dahin Beitrag.

Beläuft sich der Beitragssatz Ihrer Krankenkasse zum Beispiel auf 14 Prozent plus 1,7 Prozent für die Pflegeversicherung, müssten Sie also maximal 552,72 Euro im Monat aufbringen, wenn Ihr monatliches Alterseinkommen einschließlich der fiktiv errechneten Einzelsumme aus den ausgezahlten Direktversicherungen 3562,50 Euro oder mehr erreicht.

Sofern Sie sich das Geld aus den Versicherungen nicht auf einmal, sondern peu à peu als lebenslange Renten überweisen lassen, zahlen Sie auf die Renten übrigens jeden Monat einen ganz normalen Beitrag, abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer Krankenkasse – das dann allerdings bis zu Ihrem Lebensende. Foto: promo

an Susanne Meunier

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