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SCHLICHTUNGSSTELLEN IM ÜBERBLICK: An wen Sie sich sonst noch wenden können

Während der Ombudsmann für Rechtsanwälte noch in Vorbereitung ist, gibt es für viele andere Geschäftsbereiche bereits Schlichtungsstellen. Hier ein Überblick: VERSICHERUNGEN Beim Versicherungsombudsmann kann man sich über seine Versicherung beschweren.

Während der Ombudsmann für Rechtsanwälte noch in Vorbereitung ist, gibt es für viele andere Geschäftsbereiche bereits Schlichtungsstellen. Hier ein Überblick:

VERSICHERUNGEN

Beim Versicherungsombudsmann kann man sich über seine Versicherung beschweren. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, der Spruch des Ombudsmanns – seit diesem Jahr ist das Ex-BGHPräsident Günter Hirsch – ist bis zu einem Streitwert von 5000 Euro für den Versicherer verbindlich. Dem Kunden steht dagegen stets der Gang vors Gericht frei.

Kontakt: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Telefon: 01804/224424 oder 030/ 20605899.

PKV

Die privaten Kranken- und Pflegeversicherer haben einen eigenen Ombudsmann, nämlich Helmut Müller. Müller war früher Präsident des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen, das jetzt Teil der Finanzaufsicht Bafin ist. Das Verfahren ist für Kunden kostenlos, allerdings ist der Spruch des Ombudsmanns für alle Parteien unverbindlich.

Kontakt: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 0602 22, 10052 Berlin, Telefon: 01802/ 550444, Internet: www.pkv-ombudsmann.de

PRIVATE BANKEN

Alle Bankenzweige haben eigene Ombudsmänner.

Bei den privaten Banken teilen sich gleich mehrere Juristen das Amt. Das Verfahren ist kostenlos. Wie bei den Versicherungen – außer Kranken- und Pflegeversicherung – ist der Schlichtungsspruch für die Bank bindend, wenn der zwischen Bank und Kunden strittige Betrag 5000 Euro nicht übersteigt. Der Kunde ist dagegen niemals an den Spruch gebunden.

Kontakt: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, Telefon: 030/16633166, Internet: www.bankenverband.de

VOLKSBANKEN

Die Volks- und Raiffeisenbanken beschäftigen den ehemaligen BGH-Richter Alfons van Gelder als Ombudsmann. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für den Kunden noch für die Bank bindend. Das Verfahren ist für den Kunden kostenlos. Kontakt: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Postfach 309263, 10760 Berlin, Telefon: 030/202 - 0, Internet: www.bvr.de.

ÖFFENTLICHE BANKEN

Bei den öffentlichen Banken ist Klaus Wangard, Ex-Vorsitzender des Oberlandesgerichts Hamm, Ombudsmann. Der VÖB vertritt 59 Mitgliedsinstitute, darunter die Landesbanken sowie die bundes- und ländereigenen Förderbanken.

Kontakt: Die Beschwerde ist schriftlich zu richten an den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Kundenbeschwerdestelle, Postfach 110272, 10832 Berlin, Telefon: 030/8192-2 95, Internet: www.voeb.de.

BAUSPARKASSEN

Die einzige Ombudsfrau arbeitet für die Bausparkassen: Heidi Lambert-Lang, Ex-Richterin am Bundesgerichtshof, schlichtet Streitigkeiten zwischen Kunden und privaten Bausparkassen. Der Schlichtungsspruch ist für die Bausparkasse bindend, wenn der Streitwert 5000 Euro nicht übersteigt. Dies gilt jedoch nicht für den Kunden.

Kontakt: Beschwerden richtet man schriftlich an: Verband der Privaten Bausparkassen, Kundenbeschwerdestelle, Postfach 303079, 10730 Berlin, Internet: www.bausparkassen.de.

ONLINEHANDEL

Haben Verbraucher Probleme mit einem Online-Shop, dessen Sitz in Europa ist, können sie sich an ombudsmann.de wenden. Trägerin der Schlichtungsstelle ist die Verbraucher-Initiative mit Sitz in Berlin. Das Verfahren ist für keine der Seiten bindend.

Kontakt: www.ombudsmann.de

WEITERE STELLEN

Weitere lokale oder regionale Schlichtungsstellen gibt es für zahlreiche Innungen sowie bei Ärztekammern.

Kontakt: www.hwk-berlin.de und www.schlichtungsstelle.de hej

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