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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Müssen Rentner Steuern zahlen?

Ich habe gelesen, dass die Finanzämter jetzt verstärkt überprüfen, ob Rentner Steuern zahlen. Das hat mich verunsichert. Ich bin seit 19 Jahren in Rente. Als das Alterseinkünftegesetz in Kraft trat – im Jahr 2005 – hatte ich weniger als 19 000 Euro Rente im Jahr, war also nicht steuerpflichtig. Inzwischen liege ich aber nach einigen Rentenerhöhungen bei 19 400 Euro und damit über dem Freibetrag. Ich habe nur die Rente, sonst nichts. Muss ich eine Steuererklärung machen? Oder kann ich alles auf mich zukommen lassen? Ich bin jetzt 84, mir ist das alles zu viel.

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Renten neu geregelt. Die Neuregelung gilt sowohl für Personen, die bereits eine Rente erhalten, als auch für Personen, die noch voll im Arbeitsleben stehen und erst in zehn oder 20 Jahren eine Rente beziehen. Seit dem Jahr 2005 werden Renten zu 50 Prozent der Besteuerung unterworfen. Dieser Prozentanteil steigt dann bis zum Jahr 2021 sukzessiv für jeden neuen Rentenjahrgang in den Folgejahren um jeweils zwei Prozent, danach um jeweils ein Prozent. Im Jahr 2012 beträgt der Besteuerungsanteil 64 Prozent.

Da Sie bereits im Jahr 2005 eine Rente erhielten, sind 50 Prozent dieser Renteneinkünfte beim zu versteuernden Einkommen zu berücksichtigen. Doch Achtung: Rentenerhöhungen gehen zu 100 Prozent in die Berechnung ein. Ausgehend davon, dass Sie lediglich in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, kann es bei Ihrer Veranlagung tatsächlich zu einer Steuerfestsetzung von knapp 100 Euro kommen.Jetzt kommt es darauf an, ob Sie mit weiteren steuerlich abzusetzenden Ausgaben Ihr Einkommen mindern können. Solche Ausgaben könnten zum Beispiel Haftpflicht- und Unfallversicherungen sein. Auch Spenden mindern die Steuerlast oder außergewöhnliche Belastungen etwa wegen Körperbehinderung.

Zur Abgabe einer Steuererklärung ist grundsätzlich jede Person mit steuerpflichtigen Einkünften verpflichtet. Nur wenn die Einkünfte so niedrig sind, dass sie unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (8004 Euro im Jahr) liegen, ist das nicht notwendig. Da Sie mit Ihrem Einkommen aber darüber liegen, sind Sie in der Pflicht, eine Erklärung abzugeben.Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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