zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Armutszeugnis

Vor Einführung der Prozesskostenhilfe hatte in Deutschland das Armenrecht geherrscht. Wer es sich nicht leisten konnte, einen Prozess zu führen, musste sich bei seiner Heimatgemeinde ein Armutszeugnis abholen und damit zum Gericht gehen.

Stand:

Vor Einführung der Prozesskostenhilfe hatte in Deutschland das Armenrecht geherrscht. Wer es sich nicht leisten konnte, einen Prozess zu führen, musste sich bei seiner Heimatgemeinde ein Armutszeugnis abholen und damit zum Gericht gehen. Das galt bis 1980. Um auch Unbemittelten „in einer dem Gleichheitsgebot entsprechenden Weise“ Zugang zum Recht zu gewähren – so heißt es in der Gesetzesbegründung –, wurde das Armenrecht durch die Prozesskostenhilfe ersetzt. hej

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })