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Auf Anhörungstermin geeinigt: Insolvenzgericht setzt Haftbefehl gegen Windhorst außer Vollzug
Windhorst soll Mitwirkungspflichten in einem Insolvenzantragsverfahren nicht nachgekommen sein. Nachdem ihm ein Gefängnisaufenthalt drohte, zeigt er sich nun kooperationsbereit.
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Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst außer Vollzug gesetzt. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Hintergrund sei, dass sich Windhorst mit dem Gericht auf einen Termin verständigt habe. Wann dieser ist, sagte die Sprecherin zunächst nicht.
Zuvor war bekannt geworden, dass das Gericht am 23. Mai einen Haftbefehl gegen Investor Lars Windhorst erlassen hatte. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein.
Unter anderem habe Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der GmbH hält, keine Auskunft gegeben und Schlüssel nicht herausgegeben. Einem Anhörungstermin am 22. April sei er zudem unentschuldigt ferngeblieben. Windhorst hatte gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt.
Der Projekt IZ Hannover GmbH sollen laut Gericht 83 Prozent des Ihme-Zentrums in Hannover gehören. Das Ihme-Zentrum ist ein Wohn- und Bürokomplex am Ufer der Ihme im Stadtteil Linden. Es gilt seit Jahren als sanierungsbedürftig.
Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein „vom Gericht verhängtes Druckmittel“, das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein.
Auf Rückfrage hatte ein Sprecher des Amtsgerichts am Vormittag mitgeteilt, dass die Beschwerde gegen den Haftbefehl keine aufschiebende Wirkung habe. Das bedeute, Windhorst könne von einem Gerichtsvollzieher, das ist ein Justizbeamter, verhaftet werden. Es sei möglich, dass Windhorst bis zu drei Wochen in ein Gefängnis müsse. Der Haft könne er entgehen, wenn er die Mitwirkungspflichten erfülle, also beispielsweise seine Bereitschaft erkläre, in dem Verfahren mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. Dies hat er nun offensichtlich getan.
Am Mittwochnachmittag ist eine Pressekonferenz Windhorsts in Flensburg angekündigt. Der Gerichtssprecher sagte, dem Gericht sei der angekündigte Termin bekannt. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Der Sprecher der Tennor-Gruppe sagte, es sei angedacht, dass Windhorst zu dem Termin wie geplant erscheinen werde. Windhorst wolle über die Zukunft der Werften Flensburger Schiffbau-Gesellschaft und Nobiskrug sprechen. Nach Angaben des Sprechers sind die Werften im Besitz der Tennor-Gruppe. (dpa)
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