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Wirtschaft: Aufsichtsrat

Laut Gesetz müssen alle Aktiengesellschaften einen Aufsichtsrat (siehe Bericht auf dieser Seite) bilden. Das Gremium kontrolliert, berät und bestellt den Vorstand des Unternehmens, darf aber nicht in die laufenden Geschäfte eingreifen.

Laut Gesetz müssen alle Aktiengesellschaften einen Aufsichtsrat (siehe Bericht auf dieser Seite) bilden. Das Gremium kontrolliert, berät und bestellt den Vorstand des Unternehmens, darf aber nicht in die laufenden Geschäfte eingreifen. Je nach Höhe des Grundkapitals hat ein Aufsichtsrat drei bis 21 Mitglieder. Einerseits sind das Vertreter der Anteilseigner, die die Hauptversammlung wählt, andererseits Arbeitnehmervertreter, die die Belegschaft bestimmt. In Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten muss der Aufsichtsrat paritätisch besetzt sein: zu 50 Prozent mit Vertretern der Anteilseigner, zu 50 Prozent mit Vertretern der Beschäftigten. Bei PattAbstimmungen zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt. Den Vorsitzenden wählt der Aufsichtsrat mit Zweidrittelmehrheit. sar

LEXIKON

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