Wirtschaft: Aufsichtsrat
Jede Aktiengesellschaft in Deutschland muss einen Aufsichtsrat haben (siehe Bericht Seite 15). Er kontrolliert den Vorstand, der die Geschäfte führt.
Jede Aktiengesellschaft in Deutschland muss einen Aufsichtsrat haben (siehe Bericht Seite 15). Er kontrolliert den Vorstand, der die Geschäfte führt. Das Gremium besteht nach dem Aktiengesetz aus mindestens drei und höchstens 21 Mitgliedern. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt, die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt durch die Belegschaft. Die Telekom hat als privatisiertes Staatsunternehmen eine Sonderregelung. Ihr Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Dabei haben Arbeitnehmer und Anteilseigner die gleiche Anzahl von Sitzen. Für Personalentscheidungen bedarf es im ersten Wahlgang einer Zweidrittelmehrheit. Kommt es bei der zweiten Abstimmung zum Patt, zählt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt. Tsp
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