Wirtschaft: Ausnahmen für Milch und Saft
PFANDHÖHE Seit dem 1. Mai müssen Verbraucher für alle Einwegflaschen und Dosen von 0,1 bis drei Liter ein einheitliches Pfand von 25 Cent zahlen.
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PFANDHÖHE
Seit dem 1. Mai müssen Verbraucher für alle Einwegflaschen und Dosen von 0,1 bis drei Liter ein einheitliches Pfand von 25 Cent zahlen.
AUSNAHMEN
Für Wein, Spirituosen und für Milch in Einwegverpackungen muss auch künftig kein Pfand gezahlt werden. Auch Fruchtsaft und -nektar, Gemüsesäfte und fast alle Diätgetränke sind pfandfrei , ebenso Milchmixgetränke, wenn sie mindestens zur Hälfte aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen.
RÜCKGABE
Konsumenten können ihren Getränkeabfall in jedem Supermarkt oder größeren Geschäft abgeben – vorausgesetzt, es hat entsprechende Einwegverpackungen im Sortiment.
KIOSKE
Kioske und kleinere Läden mit unter 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen nur auf solche Dosen und Einwegflaschen Pfand auszahlen, die sie selbst im Sortiment haben. Tsp
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