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Urteil: Autohändler müssen Rundfunkgebühr zahlen

Gebrauchtwagenhändler müssen für Radios in ihren Verkaufsautos künftig pauschale Rundfunkgebühren zahlen. Das Urteil basiert auf einer Klage des Südwestrundfunks.

Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mitteilt, muss für Gebrauchtfahrzeuge eine pauschale Rundfunkgebühr durch den Händler entrichtet werden. Für ein rotes Kennzeichen, also ein Wechselkennzeichen für Kfz-Betriebe und Händler, fallen dagegen keine zusätzlichen Gebühren an.

Der Südwestrundfunk (SWR) hatte beim Kläger, einem Gebrauchtwagenhändler, für alle in dessen Fahrzeugen eingebauten Radios die Händlergebühr sowie für ein rotes Kennzeichen eine weitere Gebühr gefordert. Der Klage des Händlers hatte das Verwaltungsgericht zunächst stattgegeben, weil der SWR nicht ermittelt habe, welche mit Radios ausgerüsteten Fahrzeuge zu welcher Zeit zum Verkauf angeboten worden seien. (cp/dpa)

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