zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Berlin Hyp: Das IBAG-Geschäft gerät ins Wanken

Die Berlin Hyp lehnt eine Stellungsnahme zu den am vergangenen Wochenende erhobenen schweren Vorwürfen der beiden Aubis-Gesellschafter Klaus Wienhold und Christian Neuling ab. Sie hatten behauptet, der Konzern Bankgesellschaft Berlin habe sie bei dem Verkauf der Aubis-Wohnungen unter Druck gesetzt.

Die Berlin Hyp lehnt eine Stellungsnahme zu den am vergangenen Wochenende erhobenen schweren Vorwürfen der beiden Aubis-Gesellschafter Klaus Wienhold und Christian Neuling ab. Sie hatten behauptet, der Konzern Bankgesellschaft Berlin habe sie bei dem Verkauf der Aubis-Wohnungen unter Druck gesetzt. Berlin-Hyp-Sprecher Detlef Untermann erinnerte nur an eine schon früher gemachte Aussage, die Vereinbarung sei von beiden Seiten unterzeichnet worden. Unter Druck sei niemand gesetzt worden. Darüber hinaus äußere sich die Bank in der Öffentlichkeit nicht über ihren Kunden und deren Kreditgeschäfte. "Wir wahren das Bankgeheimnis unsererseits", so Untermann.

Unterdessen muss man sich in Folge der Turbulenzen um die wackeligen Geschäfte im Immobilienbereich in der Konzernspitze der Bankgesellschaft Berlin (BGB) auf eine völlig neue Situation einstellen. Der Finanzsenator und Aufsichtsratsmitglied Peter Kurth (CDU) hatte ebenfalls am Wochenende den zum Jahreswechsel erfolgten Verkauf der IBAG und die Konzentration der Risiken aus alten Immobiliengeschäften in Höhe von 1,5 Milliarden Mark bei der IBG in Frage gestellt. Der Grund: Diese Milliarden-Rückstellungen sollten eigentlich aus den Verkaufserlösen der Immobilientochter (IBAG) der Bankgesellschaft kommen. Nur: So wie dieses Geschäft derzeit angelegt ist, kann es unter bestimmten Umständen wieder platzen. Diesen Fall mochte Kurth nun ausdrücklich nicht mehr ausschließen.

Käme es zu einer solchen Rückabwicklung, dann fielen eben diese Milliarden-Risiken auf den Konzern Bankgesellschaft (BGB) zurück. Mehr noch, die BGB könnte dann im schlimmsten Falle keine Dividenden mehr an ihre Anteilseiger zahlen. Das hätte Folgen: Damit würde das Loch im Haushalt des Landes noch größer ausfallen, weil Berlin 56,6 Prozent an der BGB hält.

Kurth hatte seine Kritik vor allem an folgenden Punkten festgemacht. Bei dem Verkauf der operativen Bau- und Immobiliengesellschaften (IBAG) der Bankgesellschaft Berlin war es zu einer Konstruktion gekommen, die auf zukünftige Erwerber spekulierte. Was zunächst aussah wie der Einstieg von Finanzinvestoren bei der IBAG, hat in Wirklichkeit Merkmale eines "In-sich-Geschäfts": Die Bankgesellschaft finanziert zunächst den Verkauf der IBAG mit einem Kredit über 1,2 Milliarden Mark. Parallel dazu soll eine Investment-Bank Investoren finden, die diesen Kredit mit ihrem Kapital ablösen. Schmackhaft macht Berlin den Investoren das Geschäft durch die Zusage, dass die Bankgesellschaft die IBAG im Jahr 2006 unter Umständen zurücknimmt. Dies tritt dann ein, wenn die Investoren die neue Gesellschaft IBAG nicht gewinnbringend an die Börse bringen können. Kurth erklärte nun: "So wie das Geschäft heute aussieht (...) wird es nicht besschlossen. Darin sind sich Vorstand und Aufsichtsrat einig."

In diesem schlechstesten aller Fälle befände sich also die kürzlich verkaufte Gesellschaft IBAG 2006 schon wieder im Eigentum der Bankgesellschaft. Was aber passiert dann mit den Risiko-Rückstellungen in Höhe von 1,5 Millionen Mark? Wenn sie nicht durch die Zahlungen der internationalen Investorengruppe gedeckt werden, muss das Geld aus der Bankgesellschaft kommen! Diese kann dann unter verschiedenen Möglichkeiten wählen. Da die Rückstellungen immerhin die über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren verteilten Risiken decken soll, erscheint es nicht notwendig, den Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Mark bereits heute vollständig in die Bilanz für das Jahr 2000 einzustellen. Welche Höhe die Rückstellungen genau haben müssen, das entscheiden der Vorstand des Konzerns zusammen mit dem Aufsichtsrat und nicht zuletzt den Wirtschaftsprüfern. Deshalb läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine Aussage über die Dividende (zuletzt 0,60 Euro je Aktie) machen. Theoretisch möglich ist, dass zunächst eine Dividendenhöhe festgelegt wird, und dann errechnet wird, wieviel Geld für Rückstellungen übrigbleibt.

Voraussetzung ist allerdings, dass dabei nicht nur die Wirtschaftsprüfer sondern vor allem auch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) zustimmen. Sicher ist, dass das BaKred bei Gründung und Verkauf der IBAG zum Jahreswechsel die Höhe der erforderlichen Rückstellungen bei der IBG-Alt nicht bezifferte. Das hatte zu Spekulationen darüber geführt, dass die plötzlich aufgetauchten Risiken mit viel zu hohen Rückstellungen gedeckt wurden, um auf diese Weise stille Reserven zu bilden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false