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ZWECKENTFREMDUNG: Berlin macht es Touristen bald ohnehin schwer

Jetzt muss das Berliner Landgericht noch mal ran, aber der BGH hat schon ziemlich genau vorgegeben, was Sache ist: Die Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht das Recht, an Touristen zu vermieten. Wer dies trotzdem tut, riskiert die Kündigung.

Jetzt muss das Berliner Landgericht noch mal ran, aber der BGH hat schon ziemlich genau vorgegeben, was Sache ist: Die Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht das Recht, an Touristen zu vermieten. Wer dies trotzdem tut, riskiert die Kündigung. Der Berliner Mieterverein weist darauf hin, dass ungeachtet des Urteils eine unerlaubte Untervermietung zur Kündigung des Mietvertrags führen kann. Mieter sollten sich die Untermieterlaubnis genau ansehen und im Zweifel ausdrücklich einen Passus aufnehmen lassen, wonach sie auch an Touristen untervermieten dürfen. Die ganze Debatte könnte in Berlin allerdings ohnehin bald hinfällig werden, weil mit Anwendung des Zweckentfremdungsrechts alsbald mit einer generellen Untersagung der zweckfremden Nutzung von Wohnungen etwa für Touristen zu rechnen sei, sagt der Geschäftsführer des Mietervereins, Reiner Wild. Das Landgericht konnte noch nicht sagen, wann es die zurückverwiesene Sache erneut verhandelt. fk

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