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BGH-Urteil: Verbot von Krombacher-Werbung aufgehoben

Firmen dürfen Werbung für ihre Produkte grundsätzlich mit der Unterstützung von Umweltprojekten verknüpfen. Das entschied der Bundesgerichtshof und hob das Werbeverbot von Krombacher mit dem Regenwaldprojekt auf.

Karlsruhe - Mit dieser Begründung hob der Bundesgerichtshof (BGH) zwei gerichtliche Verbote einer Werbung der Krombacher-Brauerei auf, die ihren Kunden für den Kauf eines Kasten Bieres den Schutz von einem Quadratmeter Regenwald versprochen hatte. Die Karlsruher Richter befanden in ihren Urteilen, bei einer solchen Form der Werbung bestehe für das Unternehmen "keine allgemeine Pflicht", den Verbraucher über die Art der Unterstützung oder die Höhe der Zuwendung zu informieren. Nach den BGH-Entscheidungen müssen die Vorinstanzen nun allerdings erneut prüfen, ob die Werbung möglicherweise irreführend war.

Gegen die auch in Fernseh-Spots verbereitete Krombacher-Werbung hatten zuvor Wettbewerbsverbände erfolgreich vor dem Landgericht Siegen und dem Oberlandesgericht Hamm geklagt. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen verwies nun der BGH darauf, bei einer solchen Werbung bestehe für den Verbraucher der zusätzliche Kaufanreiz darin, dass er sich mit dem Kauf der Ware auch für das entsprechende Ziel engagieren könne. Die Werbekampagne könne aber irreführend sein, wenn die Brauerei mit Blick auf die Förderung des Regenwald-Projekts mehr versprochen, als sie tatsächlich an Leistung erbracht habe und dadurch "die berechtigten Erwartungen der Verbraucher in relevanter Weise enttäuscht worden seien". (tso/AFP)

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