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Milliardenstreit: BGH verhandelt erneut über "Schrottimmobilien"

Im Milliardenstreit um so genannte Schrottimmobilien erörtert am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Fall der Badenia Bausparkasse. Tausenden Kunden wurden dabei wertlose Immobilien angedreht.

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Karlsruhe - Ein Sieg der Klägerin wäre ein Durchbruch für tausende geprellter Badenia-Kunden, sagte der Heidelberger Rechtsanwalt Mathias Nittel, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben über hundert Erwerber von "Badenia-Schrottimmobilien" vertritt.

Von dem Skandal um Schrottimmobilien sind nach Schätzung der Verbraucherzentralen bundesweit mindestens 300.000 Kunden betroffen. Sie hatten in den 90er Jahren eine weitgehend wertlose Immobilie gekauft und sich hierfür einen überteuerten Kredit aufgeladen. Dabei hatten die Vermittler meist versprochen, das Geschäft werde sich durch die Mieteinnahmen und Steuerersparnisse voll finanzieren. Umstritten ist, inwieweit sich die Banken solche Versprechen der nach ihren Angaben angeblich unabhängigen Vermittler zurechnen lassen müssen und ob die Kunden gegebenenfalls nach dem Haustürwiderrufsgesetz aus dem Geschäft aussteigen können.

Vergleichsangebote für die Kunden

Die Badenia Bausparkasse finanzierte nach Schätzung von Verbraucheranwälten 7000 bis 10.000 Wohnungen, die überwiegend aus dem ehemaligen Gewerkschaftskonzern Neue Heimat stammen. Im konkreten Fall nahm die Klägerin 1997 einen Kredit über umgerechnet 51.000 Euro auf, um eine Wohnung zu finanzieren. Dabei musste sie einem "Mietpool" beitreten, über den die Mieten mehrerer Wohnungen vereinnahmt und danach an die Eigentümer ausgeschüttet wurden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verurteilte die Badenia zu Schadenersatz: Das Mietpool-Konzept habe schon beim Verkauf der Wohnung betrügerisch überhöhte Mietausschüttungen vorgesehen, um eine gute Rendite vorzutäuschen. Obwohl dies der Badenia bekannt gewesen sei, habe sie den Beitritt zum Mietpool zur Voraussetzung für den Kredit gemacht. Die Badenia legte Revision ein.

Der heutige Badenia-Vorstandsvorsitzende Dietrich Schroeder kündigte in der "Stuttgarter Zeitung" an, sein Unternehmen wolle verstärkt mit Vergleichsangeboten auf die betroffenen Kunden zugehen, um die "Dinge wieder ins Lot zu bringen und in Not geratenen Menschen zu helfen". Nittels Kanzlei-Kollege Hans Witt hält es auch in dem Karlsruher Fall für denkbar, dass die Bausparkasse noch ein Vergleichsangebot macht oder ihre Revision gegen das OLG-Urteil kurzfristig zurücknimmt.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt in diesem Zusammenhang gegen den früheren Badenia-Vorstand Elmar A. Nach Informationen des "Stern" soll das Verfahren allerdings gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. "Wenn der BGH die Beteiligung von Elmar A. an einem Betrug annimmt, würde dies für eine große Zahl von Anlegern einen Durchbruch bedeuten", sagt Rechtsanwalt Nittel. (tso/dpa)

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