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Wie teuer ist das Bett pro Nacht? Mit einer Bestpreis-Klausel wollen Buchungsportale Hotels an sich binden.

© dpa

Bundeskartellamt gegen Buchungsportal: Booking.com muss Bestpreis-Regel abschaffen

Bestpreisklauseln hatte das Kartellamt bereits dem Wettbewerber HRS verboten. Nun ist auch Konkurrent Booking.com dran. Die Hotelbranche frohlockt.

Das Bundeskartellamt hat einem weiteren Hotel-Buchungsportal Bestpreisklauseln untersagt. Bis Ende Januar 2016 müsse der Anbieter Booking.com die Vorgaben vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Booking.com, Marktführer in Deutschland und Europa, dürfe damit Hotels in Deutschland nicht mehr verbieten, ihre Zimmer irgendwo anders billiger anzubieten, kommentierte der Hotelverband Deutschland in Berlin. Er hatte mit einer Anzeige gegen das Buchungsportal im Herbst 2013 das Verfahren des Bundeskartellamtes ausgelöst.

Durch Bestpreisklauseln lassen sich Internetportale von Hoteliers im Gegenzug für ihre Vermarktungsleistung verbindlich zusichern, dass diese ihre freien Zimmer nirgendwo günstiger oder zu anderweitig besseren Konditionen anbieten. Sie wollen damit ausschließen, dass Verbraucher bei Konkurrenten oder bei Direktbuchungen in den teilnehmenden Hotels auf günstigere Angebote stoßen.

Nach Auffassung des Kartellamts schränkt diese Praxis den Wettbewerb zwischen den konkurrierenden Buchungsportalen sowie den Hoteliers in einer unzulässigen Weise ein. Das schade letztlich auch den Verbraucherinteressen.

Hotelverband droht mit Bußgeld in Millionenhöhe

Sollte Booking.com an den Bestpreisklauseln festhalten, würde das Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte, teilte der Hotelverband weiter mit. "Wir begrüßen das konsequente und umfassende Einschreiten des Bundeskartellamts außerordentlich", erklärte Hotelverbands-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Das Kartellamt hatte Booking.com bereits im März abgemahnt und aufgefordert, seine Vertragspraxis zu ändern. Doch auch die im Juli eingeführten enger gefassten Klauseln untersagte die Behörde.

Kartellamt will Regelung für alle Portale

Bestpreisklauseln hatte das Kartellamt bereits dem Wettbewerber HRS verboten. Diese Entscheidung war vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt worden. Die Behörde strebte deshalb schon aus Gründen der Gleichbehandlung am Markt an, dass die mit HRS konkurrierenden Anbieter Booking.com und Expedia ihre Verträge ebenfalls abändern.

Preisvergleichs- und Buchungsplattformen im Internet haben als Vertriebskanal auch in der Hotelbranche enorm an Bedeutung gewonnen. Booking.com ist eine in Amsterdam ansässige Tochter der US-Gruppe Priceline, die sich auf internet- sowie App-basierte Reise- und Urlaubsdienstleistungen spezialisiert hat. Booking.com betreibt nach eigenen Angaben Büros in mehr als 60 Ländern und vermittelt Hotelzimmer in mehr als 200 Staaten. (dpa/AFP)

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