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Wirtschaft: C & A will vor Gericht für seine Preisrabatte kämpfen

Die Bekleidungskette C & A hat am Montag ihre bundesweite Rabattaktion beendet und muss sich nun vor Gericht gegen die Verhängung eines "empfindlichen Ordnungsgeldes" zur Wehr setzen. Wie ein Sprecher des Landgerichts Düsseldorf bestätigte, hat C & A jetzt eine Woche Zeit, Stellung zu nehmen.

Die Bekleidungskette C & A hat am Montag ihre bundesweite Rabattaktion beendet und muss sich nun vor Gericht gegen die Verhängung eines "empfindlichen Ordnungsgeldes" zur Wehr setzen. Wie ein Sprecher des Landgerichts Düsseldorf bestätigte, hat C & A jetzt eine Woche Zeit, Stellung zu nehmen. Das Ordnungsgeld hatten die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sowie der Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs beantragt. Damit soll der Handelskonzern für die Rabatt-Aktionen der vergangenen Woche bestraft werden. Das Landgericht Düsseldorf hatte C & A den bis zum vergangenen Sonnabend befristeten Euro-Einführungsrabatt von 20 Prozent mit zwei Einstweiligen Verfügungen untersagt und für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro angedroht. Dennoch hatte C & A die Rabatte auch am Sonnabend gewährt und die zunächst auf Kartenzahler beschränkten Preisnachlässe allen Kunden eingeräumt.

C & A-Sprecher Thorsten Rolfes verteidigte die Aktion. Man habe die angekündigte Rabattgewährung nicht mittendrin stoppen können. Wenn das Unternehmen die Aktion vorzeitig beendet hätte, wäre das nicht "ohne Tumulte und Ausschreitungen über die Bühne gegangen", warnte Rolfes. Angelockt von den Preisnachlässen, waren die Kunden in der vergangenen Woche massenhaft in die C & A-Filialen gestürmt. Ob die Aktion den Modeverkäufern unterm Strich Gewinn oder Verlust gebracht hätte, könne er noch nicht abschätzen. Den kräftigen Umsatzverbesserungen stünden Kosten für die Rabatte und das drohende Ordnungsgeld gegenüber, gab Rolfes zu bedenken. "Wir haben kein Geld zu verschenken", sagte der Sprecher weiter. Immerhin konnte die Handelskette nach langer Durststrecke im vergangenen Jahr erstmals wieder schwarze Zahlen schreiben. Noch hofft man aber, das Ordnungsgeld abwenden zu können. Ob es verhängt wird und in welcher Höhe, entscheidet das Landgericht.

Unterdessen mehren sich in der Politik Forderungen nach einer Reform des Wettbewerbsrechts. Matthias Berninger, Parlamentarischer Staatssekretär im Verbraucherministerium, drängte am Montag auf eine schnelle Lösung. Die Vorschrift im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Sonderveranstaltungen wie die befristete Rabattaktion von C & A verbietet, solle möglichst noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden. Die inhaltliche Diskussion sei schon im vergangenen Jahr bei der Abschaffung des Rabattgesetzes geführt worden, so Berninger: "Man kann nicht einmal vom mündigen Konsumenten ausgehen und beim nächsten Mal den Staat einschalten, um Kunden vor niedrigen Preisen zu schützen". Allerdings ist das Verbraucherministerium gegen eine ersatzlose Streichung der Vorschrift.

Reformbedarf sieht auch die Grünen-Politikerin Andrea Fischer, Mitglied des Wirtschaftsausschusses des Bundestags. Der Bürger brauche keine staatliche Bevormundung bei seinen Einkäufen. Die Berliner Wirtschaftssenatorin, Juliane von Friesen, ebenfalls eine Gegnerin des UWG, forderte zudem, die Debatte über eine Verlängerung der Ladenschlusszeiten wieder aufzunehmen. Dagegen verlangte zwar auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Reform des Wettbewerbsrechts, kritisierte den Streit um die Sonderveranstaltungsvorschrift jedoch als "Sturm im Wasserglas".

Das sieht auch das Bundesjustizministerium so. Es sei den Vertretern des Verbraucherministeriums unbenommen, ihre Vorschläge und Wünsche zur UWG-Reform in der Arbeitsgruppe zu äußern, die seit einem Jahr über eine Neufassung des Wettbewerbsrechts berät, sagte eine Sprecherin am Montag: "Jeder hat das Recht auf seine Meinung." Das für eine Gesetzesreform federführende Justizministerium will jedoch auf Schnellschüsse verzichten. Man wolle erst einmal die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abwarten. In diesem Expertenkreis sind Vertreter der Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Verbraucherschutz vertreten sowie Mitglieder von Handels-, Handwerks- Industrie- und Verbraucherverbänden.

UWG: Hüter der "guten Sitten"

Wäre C & A in der vergangenen Woche 25 oder 50 Jahre alt geworden oder hätte die Handelskette wenigstens darauf verzichtet, ihre Rabattaktion zu befristen, das Unternehmen hätte sich viel Ärger erspart. So aber wird das Handelshaus zum Vorreiter im Kampf für eine Reform des Wettbewerbsrechts.

Wer gedacht hatte, nach der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung seien alle Schranken gefallen, sieht sich jetzt eines Besseren belehrt. Denn noch schwebt über allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Fossil aus dem Jahr 1909 hat zwei Anliegen: Es will gleiche Spielregeln für alle Anbieter schaffen, und es möchte den Verbraucher vor Übervorteilungen schützen. Kern- und Leitsatz des UWG: Verboten ist, was gegen die "guten Sitten" verstößt.

In jahrzehntelanger Rechtsprechung haben die Gerichte festgelegt, was unter den "guten Sitten" im Geschäftsverkehr zu verstehen ist. Untersagt sind etwa Schleichwerbung, Boykottaufrufe oder Dumpingpreise. Dabei geht das Gesetz vom schutzbedürftigen, naiven Kunden aus, den der Staat vor der Geldgier unseriöser Anbieter beschützen muss.

Die Rabattaktion von C & A verstößt gegen Paragraf 7 UWG, der Sonderveranstaltungen verbietet. Darunter versteht das Gesetz Verkaufsveranstaltungen, "die außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfinden, der Beschleunigung des Warenabsatzes dienen und den Eindruck der Gewährung besonderer Kaufvorteile hervorrufen". Erlaubt sind solche Aktionen nur in Ausnahmefällen: im Schlussverkauf und bei 25-jährigen Firmenjubiläen.

hej

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