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Wirtschaft: Clement verteidigt Kündigungsschutz-Pläne

Wirtschaftsminister konkretisiert Vorhaben / Bürokratieabbau kommt nur langsam voran

Berlin (asi/dpa). Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat trotz Kritik aus den eigenen Reihen seine Pläne für die Lockerung des Kündigungsschutzes konkretisiert. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ soll in Betrieben mit sechs Mitarbeitern künftig nur noch der am längsten Beschäftigte vor einer Entlassung geschützt sein. Bei sieben Beschäftigten sollen zwei, bei zehn Beschäftigten fünf Mitarbeiter Kündigungsschutz genießen, schreibt das Magazin unter Berufung auf Reformpläne, die Clement am Montag dem SPDFraktionsvorstand vorgestellt haben soll. Im Wirtschaftsministerium war am Donnerstagabend keine Stellungnahme zu bekommen.

Wie „Der Spiegel“ weiter schreibt, plane Clement, dass Beschäftigte wählen dürfen, ob sie bei einer Kündigung eine gesetzlich festgelegte Abfindung annehmen oder gegen den Rauswurf klagen wollen. Vereinfachen wolle der Minister zudem die Auswahlkriterien für Entlassungen. Die Unternehmer dürften sich demnach auf die Kriterien Alter, Familienstand und Betriebszugehörigkeit beschränken.

Auch beim Vergaberecht für öffentliche Aufträge drückt der Minister aufs Tempo. Nach Informationen des Tagesspiegels soll das gesamte Vergaberecht für Aufträge des öffentlichen Dienstes bis spätestens Mitte 2004 entschlackt werden. Insbesondere die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) soll grundlegend überarbeitet werden. Dazu soll noch in diesem Frühjahr eine Expertenkommission eingerichtet werden.

Für eine Reihe von Industrieverbänden, etwa den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, könnte das bedeuten, dass ihre Einflussmöglichkeiten auf die Grundsätze zur Auftragsvergabe empfindlich beschnitten werden. Die Verbände regeln traditionsgemäß in Vergabeausschüssen die Bedingungen zur Auftragsvergabe, die dann in den Verdingungsordnungen für Bau (VOB), Leistungen (VOL) und Dienstleistungen (VOF) festgeschrieben werden. Die Verschlankung des Vergaberechtes ist ein Teil des so genannten „Masterplan Bürokratieabbau“, den Clement zum Jahresbeginn vorgestellt hat.

Das gesamte in Deutschland geltende Vergaberecht für öffentliche Aufträge umfasst alles in allem neun Gesetze, Rechtsverordnungen und Verdingungsordnungen. Die Summe dieser gesetzlichen Regelungen erschwere nicht nur zunehmend die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, hieß es in Clements Ministerium. Sie führe auch zu einer Klageflut. Das bestehende Recht beinhalte Regeln wie etwa den Zwang für Auftraggeber, bei der Ausschreibung von Bauleistungen eine „ganzjährige Bautätigkeit“ zu garantieren. Nach Auffassung der Experten im Ministerium sind solche Paragrafen „unsinnig“. Weit weniger optimistisch kann Clements Projektgruppe „Bürokratieabbau“ bei anderen Vorhaben sein. So hieß es bis vor wenigen Wochen noch, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) solle abgeschafft beziehungsweise reformiert werden. Gegen diese Pläne hat inzwischen der Präsident der Bundes-Architektenkammer, Peter Conradi, plädiert. Nach einem Gespräch mit Clement Anfang Februar sei dieses Vorhaben des Ministeriums wieder gekippt worden, hieß es in der Architektenkammer. Auch die Abschaffung der Pflichtversicherung von Unternehmen bei Berufsgenossenschaften ist nach Informationen dieser Zeitung längst wieder vom Tisch.

Zu den 33 Vorschlägen der Projektgruppe zählten auch die Abschaffung des Meisterbriefes als Zugangsvoraussetzung für Existenzgründer, das Aufweichen der Gebietsmonopole für Schornsteinfeger, die Anpassung der Arbeitsstättenverordnung an die betriebliche Realität, die Revision von Unfallverhütungsvorschriften sowie die Befreiung von Firmen von Statistik-Pflichten. Das „Konfliktpotenzial“ beschreibt das Ministerium jedoch bei vielen Projekten als „hoch“. Die Liste werde „zurzeit überarbeitet“.

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