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Cum-Ex-Urteil rechtskräftig: Fondsmanager müssen nach Mega-Steuerhinterziehung ins Gefängnis
Das Urteil gegen zwei Münchener Anlageverwalter ist rechtskräftig. Die Begründung zeigt, wie schamlos die beiden Steuerhinterzieher in die Staatskasse griffen.
Von Volker Votsmeier
Stand:
Als das Landgericht München I Ende vergangenen Jahres zwei Fondsmanager im Kontext von Cum-Ex-Geschäften verurteilte, zeigten sich die Angeklagten reuig. Der angeklagte K. verglich die Geschäfte mit einem „Monopoly-Spiel“, das ihn letztlich ins Gefängnis bringen würde. „Doch das zu Recht“, sagte er und räumte ein, „vorsätzlich“ Steuern hinterzogen zu haben. Er akzeptiere seine Verantwortung und werde sich nicht gegen seine Verurteilung wehren.
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