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Wirtschaft: Das passende Modell

Wer eine IchAG gründet, kann bis zu drei Jahre gefördert werden. Im ersten Jahr zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss von 600 Euro pro Monat, im zweiten 360 Euro, im dritten 240 Euro.

Wer eine IchAG gründet, kann bis zu drei Jahre gefördert werden. Im ersten Jahr zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss von 600 Euro pro Monat, im zweiten 360 Euro, im dritten 240 Euro. Voraussetzung ist seit Januar 2005, dass der Antragsteller vorher ArbeitslosengeldI erhalten hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme untergebracht war. Arbeitslosengeld-II-Bezieher haben keinen Anspruch auf die Förderung. Wer eine Ich-AG gründen will, muss einen Businessplan vorlegen und den einer Prüfstelle (IHK oder Berufsverband) vorlegen. Das Einkommen des IchAG-Gründers darf nicht über 25000 Euro im Jahr liegen, sonst fällt der Zuschuss weg. Der Existenzgründer muss sich renten- und krankenversichern.

ÜBERBRÜCKUNGSGELD:

Das Überbrückungsgeld wird für sechs Monate gewährt. Es entspricht dem letzten ArbeitslosengeldI plus der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge. Auch hier müssen ein Businessplan und Gutachten einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Allerdings muss der Bezieher nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.ste

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