Wirtschaft: Datenschützer lehnen Kontrollmitteilungen ab
Pläne des Finanzministers zur automatischen Offenlegung von Kapitaleinkünften verstoßen gegen Rechtsvorschriften
Berlin (asi). Die Gefahr, dass Sparer und Anleger künftig mit einer automatischen Offenlegung ihrer Kapitaleinkünfte durch die Banken rechnen müssen, sinkt offenbar.
Nach heftigen Protesten gegen die Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD), Kontrollmitteilungen für Kapitaleinkünfte einzuführen, hat nach Informationen des Tagesspiegel am Mittwoch nun auch der BundesDatenschutzbeauftragte Joachim Jacob Bedenken gegen Eichels Pläne angemeldet. Nach Informationen aus Teilnehmerkreisen habe Jacob den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages darüber informiert, dass Kontrollmitteilungen, wie sie Eichel bisher durchsetzen will, gegen bestehende Rechtsvorschriften zum Schutz von Daten verstoßen. Kritik an den Plänen gibt es nicht, nur von Anlegervertretern und Banken, die ein weiteres Aufweichen des Bankgeheimnisses befürchten. Auch die Grünen und die Union lehnen die Pläne des Finanzministers ab.
Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, sagte am Mittwoch in Berlin, wenn Finanzminister Eichel schon aus Gründen der europäischen Harmonisierung auf den Kontrollmitteilungen bestehe, dann könne er dieses Instrument auf EU-Ausländer in Deutschland begrenzen. Wenn die Partnerländer auf solche Mitteilungen bestehen, „bin ich bereit, darüber zu reden“, sagte sie dem Tagesspiegel. Einen ähnlich lautenden Vorschlag hatten die führenden deutschen Wirtschaftsverbände BDI und DIHK in der vergangenen Woche Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Eichel unterbreitet.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen hatten sich mit Eichel am Mittwoch auf eine Reihe von Änderungen am Gesetzentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen verständigt. Die Änderungen sollen kostenneutral sein. Als wichtigste Änderung sollen die noch ausstehenden Rückzahlungen an Unternehmen aus dem Körperschaftsteuerguthaben von rund 15 Milliarden Euro auf 14 Jahre verteilt werden. Im Gegenzug sollen Unternehmen und Privatpersonen an anderer Stelle entlastet werden.
-