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Wirtschaft: „Die Renten werden nicht gekürzt“

Die häufigsten Fragen der Leser: Welche Einbußen kommen auf mich zu? Muss ich jetzt auch Steuern zahlen?

Warum muss ich jetzt noch mehr Geld für meine Pflegeversicherung zahlen, was heißt die neue Rentensteuer für mich, und könnte es tatsächlich passieren, dass meine Rente im nächsten Jahr gekürzt wird? Das sind einige der Fragen, die TagesspiegelLeser bei unserer letzten „Telefonaktion Rente“ den Rentenexperten Stefan Braatz, Walter Glanz und Rainer Helbing von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) sowie Renate Thiemann vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) gestellt haben.

Ich habe Angst davor, dass im nächsten Jahr die Rente nicht nur nicht erhöht, sondern sogar gekürzt wird. Kann das denn passieren?

Eine Rentenkürzung wäre nur dann möglich, wenn die Löhne und Gehälter in Deutschland sinken. Die Entwicklung der Renten ist nämlich untrennbar an die Entwicklung der Löhne und Gehälter geknüpft. Dass die Einkommen sinken, zeichnet sich aber bisher nicht ab. Wahrscheinlicher ist daher, dass die Renten – wie schon im vergangenen und in diesem Jahr – stabil bleiben, also eine Rentenerhöhung ausfällt.

Aber ab Juli bekomme ich doch weniger Rente, weil ich dann höhere Beiträge an meine Kasse zahlen muss, oder nicht?

Richtig ist, dass Rentner in diesem Jahr finanzielle Einbußen haben werden. Seit Jahresanfang müssen kinderlose Rentner, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, einen Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,25 Prozentpunkten leisten. Ab Juli steigen dann auch noch die Beiträge, die Rentner an die Krankenversicherung zahlen müssen, um 0,45 Prozentpunkte. Das darf aber nicht in einen Topf geworfen werden mit einer allgemeinen Rentenkürzung.

Wird es beim Pflegezuschlag für Kinderlose noch Änderungen geben?

Gegen den Zuschlag haben zahlreiche Rentner Widerspruch eingelegt. Es wird auf jeden Fall Musterprozesse geben. Das haben die BfA und die Sozialverbände bereits vereinbart. Allerdings gehen die Rentenversicherer nicht davon aus, dass die Gerichte den Pflegezuschlag für unzulässig erklären werden.

Ich bin 65 Jahre alt und will im Oktober in Rente gehen. Neben der gesetzlichen Rente habe ich auch noch eine VBL-Zusatzrente für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Jetzt habe ich Angst, dass ich unter die neue Rentensteuer fallen könnte und Steuern zahlen muss.

Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wie hoch Ihre gesamten Einnahmen sind. Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre Bruttorente 18 900 Euro im Jahr nicht übersteigt und Sie keine erheblichen Zusatzeinnahmen haben, bleiben Sie auch weiterhin steuerfrei. Für Verheiratete, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, verdoppelt sich der Betrag. Dass die meisten Rentner auch in diesem Jahr keine Steuern zahlen, liegt an den zahlreichen Freibeträgen, die sie in Anspruch nehmen können. Dadurch überschreiten die meisten den Grundfreibetrag für die Nettorente von 7664 Euro im Jahr nicht. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Rente in diesem Jahr nur zu 50 Prozent versteuert werden muss. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für Neurentner jährlich an und wird im Jahr 2040 bei 100 Prozent liegen. Bestandsrentnern bleibt ihr persönlicher Rentenfreibetrag – also 50 Prozent für den Rentnerjahrgang dieses Jahres – ein Leben lang erhalten. Die Besteuerung der VBL-Renten richtet sich nach dem individuellen Steuersatz.

Ich bin 60 Jahre alt, selbstständig und möchte gern in Rente gehen. Nach meiner Rentenauskunft kann ich mit 540 Euro Rente im Monat rechnen. Ich bezahle aber allein schon für meine private Krankenversicherung 330 Euro. Was kann ich tun?

Zusammen mit Ihrem Rentenantrag können Sie gleich einen Antrag auf Beitragszuschuss für Ihre private Krankenversicherung stellen. Als Privatpatient zahlt Ihnen die Rentenversicherung einen Zuschuss. Dieser läge für Sie bei 38,34 Euro (7,1 Prozent von 540 Euro). Die Höchstgrenze – maximal wird Privatpatienten von den Rentenversicherungsträgern die Hälfte der Versicherungsprämie erstattet – spielt in Ihrem Fall sicherlich keine Rolle. Sie sollten aber auch mit Ihrer Krankenversicherung sprechen, ob Sie als Rentner nicht in einen günstigeren Tarif wechseln können – etwa den so genannten Standardtarif, der im Wesentlichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung enthält.

Meine Frau und ich lassen uns scheiden. Wie funktioniert eigentlich der Versorgungsausgleich?

Maßgeblich für den Versorgungsausgleich ist nur der Zeitraum, in dem die Ehe bestand. Für diese Zeit werden die Rentenansprüche beider Partner ermittelt. Hat ein Partner geringere Ansprüche als der andere, werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs die Rentenansprüche hälftig geteilt.

Ich bin Lehrerin und bekomme eine Witwenrente. Jetzt werde ich pensioniert. Hat das Auswirkungen auf meine Witwenrente?

Es ist möglich, dass Ihre Witwenrente dann steigen wird. Als Lehrerin werden Sie derzeit sicherlich mehr verdienen, als Sie demnächst als Pensionärin bekommen werden. Da alle Zusatzeinkünfte, die über rund 690 Euro im Monat liegen (alte Bundesländer), zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet werden, dürften Ihre Abzüge künftig sinken.

Ich bin im Oktober 1951 geboren, schwer behindert und möchte mit 60 Jahren in Rente wegen Schwerbehinderung gehen. Ist das möglich?

Ja, wenn Sie 35 Jahre Versicherungszeiten (Beitrags-, Anrechnungs-, Kinderberücksichtigungszeiten) nachweisen können und auch bei Rentenbeginn mindestens zu 50 Prozent schwer behindert sind, können Sie mit 60 in Rente gehen. Allerdings müssen Sie Abschläge von 10,8 Prozent im Monat hinnehmen. Würden Sie erst mit 63 in den Ruhestand gehen, bekämen Sie die Schwerbehinderten-Rente ohne Abschläge.

Ich komme aus Cottbus und habe jetzt meine Renteninformation bekommen. Darin fehlen aber Zeiten, in denen ich gearbeitet und Beiträge gezahlt habe. Was soll ich tun?

Sie sollten eine Kontenklärung einleiten – und das möglichst schnell. Denn für die ostdeutschen Arbeitgeber läuft die Frist für die Aufbewahrung von Lohn- und Gehaltsunterlagen Ende 2006 ab. Lohn- und Gehaltsunterlagen lagern derzeit unter anderem bei einer privaten Archivfirma namens Disos Iron Mountain GmbH.

Ich habe gehört, dass es in diesem Jahr eine Sozialwahl geben wird. Wann kommen denn die Wahlunterlagen?

In der Rentenversicherung wird bei der Sozialwahl die Vertreterversammlung gewählt, sie ist sozusagen das Parlament des Rentenversicherungsträgers. In der Krankenversicherung werden per Sozialwahl die Verwaltungsräte bestimmt. Die Wahlunterlagen werden zwischen dem 18. und 29. April verschickt. Spätestens bis zum 1. Juni 2005 müssen die ausgefüllten Stimmzettel den Versicherungsträgern vorliegen.

Fragen und Antworten wurden bearbeitet von Heike Jahberg.

Weitere Informationen zur Rentenversicherung finden Sie im Internet unter www.bfa.de oder www.vdr.de. Die allgemeine Rentenhotline der BfA erreichen Sie unter 0800-3331919 (montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr, freitags bis 15.30 Uhr). Nützliche Tipps enthält auch das neue „Finanztest-Spezial Rente“ der Stiftung Warentest (7,50 Euro).

Stefan Braatz,

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Walter Glanz,

BfA. Fotos: Dörthe Hagenguth

Rainer Helbing,

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

Renate Thiemann

vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)

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