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DIE AUSBILDUNG: Studium oder Quereinstieg

DER ÜBERBLICKDie Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ sind nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen, auch ohne staatlich anerkannten Abschluss.

DER ÜBERBLICK

Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ sind nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen, auch ohne staatlich anerkannten Abschluss. Der Berufsverband BDÜ rät aber zur Hochschulausbildung. Einen Überblick über die Möglichkeiten findet sich unter: www.bdue.de.

DIE UNI ODER AKADEMIE

Einschlägige Studiengänge bieten etwa die Universitäten in Leipzig, Heidelberg und Köln an. Auch an einer Fachakademie in München, Kempten, Erlangen oder Würzburg kann man sich zum Dolmetscher oder Übersetzer ausbilden lassen. Die Ausbildung dauert in der Regel mindestens drei Jahre.

DER SONDERWEG

Quereinsteiger mit Berufserfahrungen können in Berlin eine Staatliche Prüfung zum Übersetzer ablegen.Ansprechpartner ist das Staatliche Prüfungsamt für Übersetzer in Berlin.

Mehr Informationen stehen unter: www.berlin.de/sen/bjw/service/pruefungsamt_fuer_uebersetzer sikr

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