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Wirtschaft: EdW

Der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gehören mehr als 1200 Wertpapierhandelsunternehmen an. Die EdW (siehe Seite 18) soll besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften gewährleisten.

Der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gehören mehr als 1200 Wertpapierhandelsunternehmen an. Die EdW (siehe Seite 18) soll besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften gewährleisten. Sie gewährt eine Entschädigung, wenn ein Mitgliedsunternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Allerdings ist die mögliche Entschädigung gesetzlich eingeschränkt. Ob ein Entschädigungsfall gegeben ist, stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fest.

Mehr im Internet unter:

www.e-d-w.de

LEXIKON

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