MEHR GELD: Einkünfte versteuern
DAZU VERDIENENRentner, die keine vorzeitige Rente beziehen – also diejenigen, die älter als 65 Jahre sind – dürfen neben der Rente ohne Einschränkung dazu verdienen, etwa durch selbstständige oder unselbstständige Arbeit. Wer jedoch arbeitet, muss Steuern und Sozialabgaben zahlen.
DAZU VERDIENEN
Rentner, die keine vorzeitige Rente beziehen – also diejenigen, die älter als 65 Jahre sind – dürfen neben der Rente ohne Einschränkung dazu verdienen, etwa durch selbstständige oder unselbstständige Arbeit.
Wer jedoch arbeitet, muss Steuern und Sozialabgaben zahlen. Ausnahme ist der Mini-Job auf 400 Euro-Basis. In diesem Fall führt der Arbeitgeber einen Pauschalsatz ab und die Arbeit ist sozialabgabenfrei.
DIE STEUERKLASSE
Bevor eine Nebentätigkeit aufgenommen wird, sollte also geschaut werden, in welcher Einkommenssteuerklasse man ist und wie viel an Einkommen fehlt, um in die nächst höhere Steuerklasse zu kommen. Fehlt nicht viel, muss man – trotz Arbeit – mehr Steuern zahlen. Ansonsten kann es sich lohnen, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hatten Ende 2011 mehr als 150 000 Beschäftigte einen sozialversicherungspflichtigen Job. jba
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