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BESTEUERUNG: Besondere Fristen für Zertifikate

Bisher sind Gewinne aus Zertifikaten nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkauft werden. Eine Ausnahme bilden jedoch Zertifikate, die einen vollständigen Kapitalschutz garantieren.

Bisher sind Gewinne aus Zertifikaten nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkauft werden. Eine Ausnahme bilden jedoch Zertifikate, die einen vollständigen Kapitalschutz garantieren. Gewinne aus solchen Garantieprodukten sind grundsätzlich nach dem persönlichen Satz zu versteuern, weil es sich um sogenannte Finanzinnovationen handelt. Ab 2009 gilt die neue Abgeltungsteuer. Kapitalerträge werden dann grundsätzlich mit 25 Prozent besteuert. Zertifikatekäufer müssen sich dabei auf eine temporäre Benachteiligung gegenüber Aktien einstellen. Während letztere steuerfrei bleiben, wenn sie noch 2008 gekauft und frühestens nach einem Jahr wieder verkauft werden, gelten für Zertifikate andere Fristen: Nur Zertifikate, die bereits vor dem 15. März 2007 gekauft worden sind, bleiben langfristig steuerfrei. Käufe nach diesem Datum müssen bis zum 30. Juni 2009 verkauft werden, damit Gewinne steuerfrei bleiben. moc

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