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Finanzgericht: Dienstreise und Urlaub von der Steuer absetzen

Arbeitnehmer in Deutschland können die Kosten für Dienstreisen künftig auch in Verbindung mit einem Urlaub von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof hob das seit Jahrzehnten geltende Aufteilungsverbot auf.

München - Das heftig umstrittene Verbot könne dem Einkommenssteuergesetz nicht entnommen werden, erklärte der Große Senat des obersten deutschen Finanzgerichts am Mittwoch in München. „Das ist eine grundsätzliche Kehrtwende, die der Große Senat beschlossen hat“, sagte BFH-Präsident Wolfgang Spindler. Damit können die Arbeitnehmer die Kosten für eine Geschäftsreise künftig in der Steuererklärung geltend machen, auch wenn sie unmittelbar mit einem Urlaub verbunden ist. Die Finanzämter sind nach dem BFH-Beschluss dazu verpflichtet, die Ausgaben für den beruflich veranlassten Teil der Reise anzuerkennen (Beschluss-Nr.: GrS 1/06). Auch für andere Kosten, die zum Teil dienstlich und zum Teil privat veranlasst sind, wird die Entscheidung Folgen haben. Mit dem überraschenden Beschluss hat der Bundesfinanzhof zwei Jahre nach seinem Machtwort zur Pendlerpauschale erneut die Rechte der Steuerzahler gestärkt. dpa

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