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Die allermeisten Tarifbeschäftigten in Deutschland bekommen ein Weihnachtsgeld.

© dpa/Frank Rumpenhorst

Durchschnittlich knapp 3000 Euro: 85 Prozent der Tarifbeschäftigten erhalten Weihnachtsgeld

Zum Jahresende kann sich die große Mehrheit derer, die einen Job mit Tarifvertrag haben, über eine Sonderzahlung freuen. Solche Regelungen gelten aber längst nicht für alle Arbeitnehmer.

Stand:

Die allermeisten Tarifbeschäftigten in Deutschland können auch dieses Jahr mit einem Weihnachtsgeld rechnen. 85,8 Prozent bekommen nach Angaben des Statistischen Bundesamts die Sonderzahlung, im Durchschnitt beträgt sie 2.987 Euro. Das sind 6,3 Prozent oder 178 Euro mehr als im Vorjahr. 

Darin spiegeln sich auch die gestiegenen Löhne und Gehälter wider, die viele Gewerkschaften nach der Inflationswelle durchgesetzt werden: Das Weihnachtsgeld kann als fester Betrag im Tarifvertrag verankert sein oder als prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes - und damit bei wachsendem Einkommen steigen.

Große Unterschiede nach Branchen

Allerdings hängen sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten, die ein Weihnachtsgeld erhalten, als auch die Höhe der Zahlung stark von der Branche ab, erklären die Statistiker. In der Finanz- und Versicherungsbranche sowie im Baugewerbe bekommen mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Branchen „Information und Kommunikation“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ weniger als 70 Prozent Anspruch darauf.

Ein überdurchschnittlich hohes Weihnachtsgeld bekommen Tarifbeschäftigte in der Öl- und Gasbranche (5.955 Euro) sowie in der Kokerei und Mineralölverarbeitung (5.898 Euro). Das niedrigste Weihnachtsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten in der Tabakverarbeitung (564 Euro) und der Leiharbeitsbranche (394 Euro). 

Tarifverträge gelten längst nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts waren 2023 nur knapp die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Ohne Tarifvertrag sinken die Chancen auf fest vereinbarte Sonderzahlungen.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld

Ein gesetzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht nicht. „Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag“, erläutert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ein Anspruch kann sich zudem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie aus der betrieblichen Übung ergeben – wenn Weihnachtsgeld ohne vertragliche Regelung oder Vereinbarungen wiederholt gezahlt wurde.

Das Weihnachtsgeld und sein meist kleineres Pendant, das Urlaubsgeld, sind in den unterschiedlichen Branchen historisch gewachsen und daher sehr unterschiedlich ausgeprägt. Was bereits in der Industrialisierung als willkürliche Weihnachtsgabe des Fabrikherren begann, wurde dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge nach dem Zweiten Weltkrieg von den Gewerkschaften zunehmend in Tarifverträgen festgezurrt. (dpa)

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