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Gute Geschäfte mit Zimmervermietung oder Gebrauchtwaren melden Online-Plattformen spätestens im März dem Fiskus. Wer ordentlich Umsatz macht, muss einiges beachten.

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Ebay-Verkäufer, Airbnb-Vermieter & Co: Auch bei privaten Deals droht die Steuerfalle

Gute Geschäfte mit Zimmervermietung oder Gebrauchtwaren melden Online-Plattformen spätestens im März dem Fiskus. Wer ordentlich Umsatz macht, muss einiges beachten.

Neulich habe ich aufgeräumt. Das defekte „Tivoli“-Radio bei „Kleinanzeigen“ für einen Zehner eingestellt. Die „Haba“ Kugelbahn bei „Ebay“ versteigert, viel zu günstig für 17,11 Euro. Jetzt dran bleiben und mal richtig Platz im Keller schaffen. Dachte ich so. Doch dann bremste mich diese Meldung: „Ab Februar greift die Steuerfalle“. Wer mehr als 30 Verkäufe bei Ebay abschließt, den muss die Plattform beim Bundeszentralamt für Steuern melden.

Falsch war an dieser Meldung die Frist: Diese war vom Bundeszentralamt für Steuern bis Ende März verlängert worden. Beim Bundesamt für Finanzen heißt es, dass die Plattformbetreiber „seit dem 1. Januar Daten übermitteln können“. Allerdings sei „die Frist zur Abgabe der Meldungen bis 31. März 2024 verlängert“ worden.

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