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ANLEGERSCHUTZ: Was die Regierung plant

VERJÄHRUNGZu Beginn des neuen Jahres sind zwei Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die noch die Große Koalition veranlasst hatte. Zum einen gelten seit Januar neue Fristen, mit denen Banken für eine falsche Beratung länger haftbar gemacht werden können.

VERJÄHRUNG

Zu Beginn des neuen Jahres sind zwei Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die noch die Große Koalition veranlasst hatte. Zum einen gelten seit Januar neue Fristen, mit denen Banken für eine falsche Beratung länger haftbar gemacht werden können. Schadenersatzansprüche verjähren nun nicht mehr drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt oder hätte erfahren müssen.

PROTOKOLL

Dazu müssen Banken ab sofort den Verlauf einer Anlageberatung protokollieren. Damit sollen falsche Ratschläge vermieden werden oder Fehler leichter zu beweisen sein. Damit Anleger nicht nur in Hektik hören, sondern auch nachlesen können, welche Anlageformen es gibt, fordert Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) einen

Beipackzettel für Finanzprodukte. Bisher haben das nur zwei Banken umgesetzt: die ING Diba und die Deutsche Bank. Sollten andere Banken sich dem Vorbild verweigern, droht die Ministerin einer Sprecherin zufolge mit gesetzlichem Zwang.

ANKÜNDIGUNGEN

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung für ein paar Ziele ausgesprochen, um den Anlegerschutz zu verbessern.

Zu den Ankündigungen gehört eine verbindliche

Qualifikation des Bankberaters, die derzeit im Gegensatz zu Versicherern nicht besteht. Geplant

ist auch, den Beruf des

Honorarberaters aufzuwerten und den Anlegerschutz auf den sogenannten grauen Kapitalmarkt auszuweiten. „Frau Aigner hat angekündigt, ein paar wichtige Änderungen anzuschieben, bislang haben wir aber noch nichts Konkretes. Und ob am Ende der Anleger effektiv besser behandelt wird, ist offen“, sagt Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. dcl

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