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Wirtschaft: Gericht nimmt Fonds-Anleger in die Pflicht

Berlin - Geschlossene Immobilienfonds, die in die Krise geraten sind, lassen sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs künftig einfacher wirtschaftlich sanieren. Bislang konnten sich Anleger weigern, Kapital nachzuschießen, und trotzdem nach einer Sanierung des Fonds vom Erfolg der Aktion profitieren.

Berlin - Geschlossene Immobilienfonds, die in die Krise geraten sind, lassen sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs künftig einfacher wirtschaftlich sanieren. Bislang konnten sich Anleger weigern, Kapital nachzuschießen, und trotzdem nach einer Sanierung des Fonds vom Erfolg der Aktion profitieren. Das habe sich nun geändert, sagte Sebastian Posch von der Landesbank Berlin am Dienstag auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Rechtsanwaltskanzlei FPS und des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Immobilienverbandes BFW beim Tagesspiegel. „Gesellschafter, die sich nicht an einer Kapitalerhöhung zur Sanierung der Gesellschaft beteiligen, können unter bestimmten Voraussetzungen wirksam aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden“, sagte Posch am Dienstagabend in Berlin.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2009 ist besonders für Berlin wichtig, da hier in den achtziger und neunziger Jahren zahlreiche Wohnungsbauvorhaben mittels geschlossener Fonds finanziert wurden. Gut verdienende Privatanleger vertrauten ihr Geld diesen Fonds an und profitierten dabei von satten Steuerersparnissen. Doch mittlerweile ist eine Reihe geschlossener Immobilienfonds in wirtschaftliche Turbulenzen geraten. Ihre Sanierung wird nach Meinung der Fachleute nun deutlich erleichtert.

Dennoch drohen vielen Fonds auch in Zukunft Klagen von Anlegern. „Viele haben das Gefühl, sie seien in den neunziger Jahren betrogen worden“, sagte Robby Fichte, Rechtsanwalt in der Kanzlei FPS. Um solche Auseinandersetzungen zu vermeiden, forderte Hans-Peter Schwintowski, Rechtsprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin, die Initiatoren geschlossener Fonds auf, ihre Produkte „sehr transparent“ zu gestalten. ch

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