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Die Sparkasse Ulm muss ihre Sparverträge einhalten.

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Sparverträge: Gericht: Sparkasse muss Zinsversprechen einhalten

Tausende von Kunden der Ulmer Sparkasse dürfen sich freuen: Alte Sparverträge mit hohen Zinszusagen für 25 Jahre dürfen nicht gekündigt werden, entschied ein Gericht.

Die Sparkasse Ulm muss hohe Zinsversprechen an ihre Kunden einhalten. Das Institut dürfe hochverzinste Sparverträge, die es zwischen 1993 und 2005 vertrieben hat, nicht kündigen, entschied das Ulmer Landgericht am Montag. Die Sparverträge haben eine Laufzeit von 25 Jahren und gewähren den Kunden Bonuszinsen von bis zu 3,5 Prozent. Für Sparer ist das im aktuellen Niedrigzinsumfeld sehr attraktiv, für die Sparkasse wohl ein recht schmerzhaftes Verlustgeschäft.

Die Sparkasse Ulm will das Urteil prüfen

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Er zeige, dass an dem bodenständigen und ehrlichen Image, das die Sparkassen gerne kultivierten, nicht viel dran sei, kritisierten Verbraucherschützer. Auch beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) war man nicht glücklich über die Entwicklung in Ulm, schließlich gehört Vertragstreue aus Sicht des DSGV „zum Markenkern der Sparkassen“. Die Sparkasse Ulm werde das erstinstanzliche Urteil prüfen und dann entscheiden, ob und wie sie weiter vorgehe, sagte ein Sprecher des Geldhauses. Ziel sei es weiter, eine „vernünftige Lösung“ mit ihren Kunden zu finden.

Bei den Scala-Verträgen steigen die Zinsen stufenweise

Die Sparkasse hatte zwischen 1993 und 2005 rund 22 000 Scala-Verträge abgeschlossen, bei denen die Zinsen stufenweise ansteigen. Nach 20 Jahren bekommen die Kunden zusätzlich zum aktuellen Zinsniveau, das derzeit nahe null liegt, einen Aufschlag von 3,5 Prozent. Für die Sparkasse kommt erschwerend hinzu, dass einige Scala-Kunden, die lange nur 50 Euro pro Monat in den Vertrag einzahlten, ihre Überweisungen deutlich aufgestockt haben – die Obergrenze liegt bei 2500 Euro pro Monat.

Die Sparkasse zog 2013 die Notbremse und bot Kunden einen Vertragswechsel an

Die Sparkasse zog 2013 die Notbremse und erklärte, sie könne das Angebot in dieser Form nicht mehr verantworten. Ihren Kunden bot sie an, in andere Verträge zu wechseln, worauf sich etwa 14 000 Kunden einließen – wohl auch aus Angst, am Ende sonst noch schlechter dazustehen. Etwa 4000 Sparverträge sind für die Bank ohnehin unproblematisch, weil sie entweder bald auslaufen oder nur mit niedrigen Beträgen bespart werden. Im Zentrum des Streits stehen noch rund 4000 Scala-Verträge. Bisher hat die Sparkasse keinen davon gekündigt. Sie ist jedoch der Ansicht, dass sie dazu berechtigt wäre. Dagegen hatte ein Kläger, der mehrere Sparkassen-Kunden vertritt, eine Feststellungsklage eingereicht, der das Landgericht nun in vollem Umfang stattgab (Az. 4 O 273/13).

Das Gericht stellt klar: Das niedrige Zinsniveau darf keinen Einfluss auf Sparverträge haben

Der Vertrag dürfe wegen des mittlerweile deutlich niedrigeren Zinsniveaus nicht gekündigt werden, stellte das Gericht klar. Auch nach den gesetzlichen Vorschriften zum Darlehensvertrag gebe es kein Kündigungsrecht. Das Landgericht verbot der Sparkasse Ulm zudem, die monatliche Sparrate der Scala-Verträge auf dem aktuellen Niveau einzufrieren. Der Kunde habe – wie einst im Werbeflyer dargestellt – das Recht, die monatliche Sparrate jederzeit auf bis zu 2500 Euro zu erhöhen oder auf bis zu 25 Euro abzusenken, erklärte das Gericht.

Das Urteil hat Signalwirkung für andere Sparer

Der zuständige Anwalt wollte nach eigenen Angaben vom Gericht auch klären lassen, ob die Bank die Verträge durch ein Schlupfloch doch beenden kann. Das Urteil hat daher Signalwirkung für andere Sparer. Noch keine Antwort gab es am Montag auf die Frage, inwieweit die Sparkasse den tausenden Kunden, die bereits in andere Verträge gewechselt sind, entgegenkommen muss. Gekündigt hat sie bisher zwar niemandem. Für das Institut wird die gerichtliche Entscheidung zugunsten der Sparer allerdings so oder so teuer. rtr/dpa

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