zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Heiratsanzeigen sind geschützt

Der Text einer Heiratsannonce kann unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Da es sich bei Heirats- oder Kontaktanzeigen um „einen Beitrag zur individuell-schöpferischen Leistung“ handelt, dürfen diese nicht einfach abgeschrieben werden.

Stand:

Der Text einer Heiratsannonce kann unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Da es sich bei Heirats- oder Kontaktanzeigen um „einen Beitrag zur individuell-schöpferischen Leistung“ handelt, dürfen diese nicht einfach abgeschrieben werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I (Az: 21 O 3262/08) hervor, das die Deutsche Anwaltauskunft jetzt veröffentlicht hat. Im konkreten Fall hatte eine auf reiche Kunden spezialisierte Partnervermittlerin plötzlich zwei von ihr verfasste Annoncen im Heiratsmarkt einer Zeitung – leicht verändert – wiedergefunden. Ihr Klient war ohne ihr Wissen zur Konkurrenz gegangen. Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })